BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz: „Wir werden uns neu strukturieren“

Beim Ausbau der Offshore-Windenergie kommt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) künftig eine noch zentralere Rolle zu als bisher schon. Das seit Anfang des Jahres geltende Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass die Fördersätze für auf See erzeugten Strom jetzt auch in Deutschland in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren am Markt ermittelt werden. Das BSH soll für die Auktionen nach 2020 einen Flächenentwicklungsplan erstellen und geeignete Flächen voruntersuchen, auf die die  Ausschreibungsteilnehmer dann bieten.

Monika Breuch-Moritz
Foto: BSH

Um diese zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren anfallenden neuen Aufgaben bewältigen zu können, wird die Behörde in den kommenden anderthalb Jahre 35 neue Mitarbeiter einstellen. Insgesamt beschäftigt sie derzeit rund 850 Mitarbeiter – darunter etwa 45, die sich mit Offshore-Windenergie befassen. „Wir werden uns neu strukturieren“, kündigt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz nun an. „Durch den Umfang der neuen Aufgaben ist es jetzt an der Zeit, eine eigene Abteilung zu gründen.“ Angesichts der anstehenden Veränderungen nehme sie die Stimmung innerhalb der Behörde als positiv wahr: „Wir haben schon so viel Energie in die Offshore-Windenergie gesteckt, und das gibt noch einmal neuen Schwung.“ Das BSH werde die neue Abteilung so integrieren und aufbauen, dass andere Bereiche möglichst wenig gestört werden. Kritische Worte findet die Behördenchefin dafür, dass sich die Offshore-Windbranche erneut mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss. „Ein Systemwechsel bedeutet für die Wirtschaft immer den Verlust von Planungssicherheit, und das ist generell ein Problem. Deshalb wünscht man sich, dass ein Gesetz mal etwas länger hält, sonst kann die Wirtschaft nicht damit arbeiten.“

Ein ausführliches Interview mit BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Marititime Journal) auf den Seiten 90 und 91 zu lesen.

Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.

Offshore-Windparks: Neuer Lebensraum oder Gefahr für die Tierwelt?

Bau und Betrieb von Offshore-Windparks stellen Eingriffe in die Meeresumwelt dar. An einem umfassenden Gesamtbild über die tatsächlichen Auswirkungen auf die marine Flora und Fauna wird derzeit noch gearbeitet.

Ob Makrele oder Hering, Schweinswal oder Hummer, Taschenkrebs oder Alge: Hunderte von Meeresorgansimen leben in der deutschen Nord- und Ostsee, und alle müssen sie sich mit verschiedenen menschlichen Eingriffen in ihren Lebensraum arrangieren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat mit der Fischerei, Nährstoffeinträgen (Abwässer und Düngemittelreste) sowie Abbau- und Baggerarbeiten drei Hauptgefährdungsfaktoren für die marine Flora und Fauna ausgemacht. In einer im vorigen Mai von der Behörde veröffentlichten Roten Liste der Meeresorgansimen heißt es, dass nur knapp 31 Prozent von 1.700 analysierten Arten nachweislich nicht gefährdet seien. 30 Prozent stehen auf der Roten Liste und gelten somit als gefährdet, bei den übrigen Arten gibt es noch nicht genügend Informationen für eine fundierte Einschätzung. Inwieweit der Ausbau der Offshore-Windenergie langfristig negative – oder am Ende vielleicht sogar positive – Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar gibt es zahlreiche punktuelle Untersuchungen hierzu, etwa im Rahmen der ökologischen Begleitforschung an den FINO-Forschungsplattformen und im Testfeld „alpha ventus“, doch ein umfassendes Gesamtbild wird es erst dann geben können, wenn mehrere Windparks für einige Jahre in Betrieb gewesen sind und die Forschung fortgesetzt wird. Ein Tier, dem in diesem Zusammenhang seit einiger Zeit eine besonders große Aufmerksamkeit zukommt, ist der als stark gefährdet und streng zu schützend eingestufte Schweinswal, der zum (Über-)Leben zwingend auf sein gutes Gehör angewiesen ist. Nach aktuellem Wissensstand kann bei Schweinswalen durch einen einzigen so genannten Einzelereignisschalldruckpegel, wie er beim Rammen von Fundamenten gleich tausendfach vorkommt, ab 164 Dezibel (dB) eine Hörschwellenverschiebung ausgelöst werden. Eine solche zeitweise Schwerhörigkeit kann zu schweren Störungen bei der Orientierung, der Nahrungssuche und der innerartlichen Kommunikation der Meeressäuger führen. Um die Tiere davor zu bewahren, ist in Deutschland ein Grenzwert von 160 dB vorgeschrieben, den Errichter von Offshore-Windparks mithilfe geeigneter Schallminderungsmaßnahmen einzuhalten haben. Bei den ersten Projekten in hiesigen Gewässern gelang das vielfach trotz des Einsatzes eines Blasenschleiers, bei dem um das Fundament herum auf den Meeresboden gelegte Druckluftschläuche zur Verringerung des Rammschalls Luftblasen erzeugen, noch nicht. Mittlerweile hat sich die Schallschutztechnik nach Aussage von Nico Nolte vom für Genehmigungen zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) allerdings „sehr positiv entwickelt“. Bei den Ramm-Arbeiten im vergangenen Jahr sei der Grenzwert fast durchgängig eingehalten worden, sagt der Leiter des Referats Ordnung des Meeres.
Dass Offshore-Windparks nicht nur als Gefahr für die Meeresumwelt zu betrachten sind, sondern bestimmten Organismen auch einen neuen Lebensraum bieten, haben die bisherigen Forschungen bereits gezeigt. Aussagen hierzu sind allerdings nicht pauschal, sondern bestenfalls für einzelne Arten möglich. So gilt für Rast- und Zugvögel, dass sie durch die Windkraftanlagen einen Teil ihres Habitats verlieren können und die Gefahr von Kollisionen mit Rotorblättern besteht. Unter Wasser hingegen dienen die Fundamente als künstliche Riffe, an denen sich „enorme Mengen an Biomasse“ ansammeln, wie Lars Gutow vom Bremerhavener Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) berichtet. „Krebse und Miesmuscheln zum Beispiel siedeln sich extrem schnell an. Insgesamt beobachten wir in den Windparks eine deutliche Zunahme der lokalen Biodiversität.“ Allerdings: Wo Gewinner seien, gebe es üblicherweise auch Verlierer. Eine grundsätzliche Bewertung sei aufgrund der eingeschränkten Datenlage momentan noch nicht möglich.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der Januar-Ausgabe des Magazins „neue energie“ auf den Seiten 32 bis 37 zu lesen.

Rammschall-Grenzwert wird jetzt überwiegend eingehalten

Beim Bau von Offshore-Windparks geht es mittlerweile offenbar leiser zu als in den Vorjahren: Nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat eine Auswertung der in diesem Jahr durchgeführten Messungen des Unterwasserschalls bei Rammarbeiten gezeigt, dass der zum Schutz der Schweinswale eingeführte Grenzwert „nahezu verlässlich“ eingehalten werden kann. Bei der Reduktion von Lärmwerten seien deutliche Fortschritte zu verzeichnen, so BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz. „Es ist beeindruckend, was die Kreativität von Ingenieuren zu Wege gebracht hat und welche innovativen Lösungen zur Schallminderung in den letzten Jahren entwickelt werden konnten.“ Es bestehe allerdings weiterer Forschungsbedarf zu den Reaktionen der Schweinswale, heißt es in der Mitteilung.
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Wer hilft im Notfall?

Die großen Entfernungen zum Festland und zum Teil schwierige Wetterverhältnisse machen Rettungsaktionen in Offshore-Windparks zu einer Herausforderung für alle Beteiligten. Im Großen und Ganzen funktionieren die Rettungsketten gut – noch nicht hinreichend geklärt ist allerdings die Schnittstelle zwischen unternehmerischer und staatlicher Verantwortung im Offshore-Rettungswesen.

Im Notfall dauert es 60 bis 90 Minuten, bis der Rettungshubschrauber im Offshore-Windpark angekommen ist.

Im Notfall dauert es zumeist 60 bis 90 Minuten, bis der Rettungshubschrauber im Offshore-Windpark angekommen ist.

Passiert in einem Meereswindpark fernab der Küste ein Unfall oder wird ein Offshore-Arbeiter krank, dauert es zumeist zwischen 60 und 90 Minuten, bis der herbeigerufene Arzt da ist. In dieser Zeit kann lediglich ein speziell ausgebildeter Ersthelfer, der jedem Offshore-Team angehört, unterstützend eingreifen. Und wenn schließlich professionelle Hilfe eingetroffen ist, erschweren Wind, Wellen und häufig auch schlechte Sichtverhältnisse die Bergung. Die verschiedenen Rettungsdienstleister haben dafür Konzepte erarbeitet, die mit zunehmender Erfahrung immer weiter verfeinert und den Erfordernissen angepasst werden. Mehr als 1.000 Menschen, nach manchen Schätzungen sogar mehr als 2.000, werden künftig permanent in deutschen Offshore-Windparks im Einsatz sein. Die meisten Parks entstehen weit draußen in der so genannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), wo die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer nicht mehr gelten und wo eine für alle gültige Notrufnummer wie die 112 an Land nicht existiert. Jeder Betreiber hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Schutz- und Sicherheitskonzept vorzulegen, in dem unter anderem Notfallpläne, Alarmwege und Rettungsketten detailliert darzulegen sind. Allerdings: „Standards gibt es dafür noch nicht“, sagt Nico Nolte vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, der zuständigen Genehmigungsbehörde. Aktuell werden die jeweiligen Konzepte in Absprache mit den verschiedenen Berufsgenossenschaften, den Arbeitsschutzbehörden der Küstenländer und dem Havariekommando überprüft – und müssen manchmal durch mehrere Überarbeitungsschleifen, sofern noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird. Bei der Frage nach Zuständigkeiten innerhalb der Rettungskette hat sich in den vergangenen Monaten die Grenze zwischen staatlicher Daseinsvorsorge und unternehmerischer Verantwortung als Knackpunkt erwiesen. Anlagenbetreiber oder staatliche Rettungsstellen – wer ist für was genau zuständig? Können Konstellationen eintreten, in denen die Lage für Unternehmen nicht mehr beherrschbar ist und der Staat einspringen muss? Das Havariekommando als staatliche Einrichtung für ein koordiniertes maritimes Notfallmanagement hat diese Frage schon früh mit einem klaren „Ja“ beantwortet und zunächst als Interimslösung zwei Spezialteams aufgebaut, die permanent für den Notfall bereitstehen. Anderer Auffassung sind in dieser Frage die Anbieter privater Sicherheitsdienstleistungen. Sie argumentieren, dass laut Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber selbst die erforderlichen Mittel bereitzustellen habe, eine Gefahr abzuwenden und die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Um die unterschiedlichen Sichtweisen zusammenzubringen und offene Fragen zu klären, streben alle Beteiligten nun eine dauerhafte maritime Sicherheitspartnerschaft an. Ein von der Stiftung Offshore-Windenergie moderierter Runder Tisch hat dazu schon mehrmals getagt. „Ich bin optimistisch, dass wir bald eine Lösung finden werden“, sagt Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung und Leiter des Runden Tisches.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der Januar-Ausgabe des Magazins „neue energie“ auf den Seiten 46 bis 51 zu lesen.

Offshore-Windparks erhöhen die Artenvielfalt im Meer

Der Betrieb des Offshore-Testfelds „alpha ventus“ hat keine negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt nach sich gezogen: Das ist eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der ökologischen Begleitforschung, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie jetzt vorgestellt hat. Für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie sei dies eine gute Nachricht, betonte BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz in Berlin. Das Forschungsprojekt zeigt demnach, dass befürchtete Entwicklungen wie massenhafte Kollisionen von Vögeln mit Windkraftanlagen oder eine Verödung der Fauna nicht eingetreten sind. Da die Fundamente künstliche Riffs bilden, haben die Forscher im Gegenteil sogar eine höhere Artenvielfalt festgestellt.
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Windparks „Innogy Nordsee 2 & 3“ erhalten Genehmigung vom BSH

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat Genehmigungen für den Bau der Offshore-Windparks „Innogy Nordsee 2“ und „Innogy Nordsee 3“ erteilt. Wie RWE Innogy mitteilt, darf das Unternehmen damit weitere 108 Windenergieanlagen in der deutschen Nordsee errichten. Bereits im April 2012 war das aus 54 Anlagen bestehende Projekt „Innogy Nordsee 1“ genehmigt worden. Die finale Investitionsentscheidung für diesen ersten Teilabschnitt soll nach Unternehmensangaben Anfang 2014 getroffen werden. Baubeginn könnte demnach 2015 sein.
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BSH legt überarbeiteten Entwurf des Bundesfachplans für die Ostsee aus

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat einen überarbeiteten Entwurf des Bundesfachplans Offshore für die Ostsee vorgelegt. Er legt Trassen für Seekabelsysteme und Standorte für Umspannplattformen fest, die für die Netzanbindung der dort geplanten Meereswindparks benötigt werden. Darüber hinaus enthält er auch Darstellungen zu einer Vermaschung des Netzes, also zu einer Verbindung der einzelnen Systeme untereinander: Dadurch soll sichergestellt werden, dass der erzeugte Strom auch bei Ausfall einzelner Leitungen ans Festland transportiert werden kann. Der Plan liegt bis zum 12. September öffentlich aus, Stellungnahmen können bis zum 14. Oktober eingereicht werden.
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Überarbeiteter Entwurf

BSH erteilt 30. Genehmigung: Offshore-Windpark „Kaikas“ darf gebaut werden

Mit dem Meereswindpark „Kaikas“ darf ein weiteres Offshore-Vorhaben in der Nordsee umgesetzt werden. Wie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mitteilt, sollen auf einer Fläche von 65 Quadratkilometern 83 Windenergieanlagen errichtet werden. Der neue Windpark entsteht nordwestlich der bereits genehmigten Projekte „Global Tech 1“ (derzeit im Bau), „Albatros“ und „EnBW Hohe See“. Das BSH hat damit seine insgesamt 30. Genehmigung für Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee erteilt.
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BSH veröffentlicht ersten Offshore-Netzplan

Mit dem „Bundesfachplan Offshore Nordsee“ hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den nach eigenen Angaben weltweit ersten Offshore-Netzplan veröffentlicht. Er soll jährlich aktualisiert werden und legt unter anderem Trassen für die Anbindungsleitungen von Meereswindparks sowie Standorte für die benötigten Konverterplattformen fest, wodurch künftig der Rahmen für eine verbindliche räumliche und zeitliche Langfristplanung vorgegeben ist. „Die Kapazitäten in diesem Plan sind so festgelegt worden, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung bis 2030 grundsätzlich erreicht werden können“, sagt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz.
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BSH legt Entwurf für Offshore-Netzplan aus

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat seinen Entwurf des Offshore-Netzplans für die Nordsee ausgelegt. Öffentlichkeit und Behörden können sich jetzt bis zum 29. November an der Diskussion über die Inhalte beteiligen. Der Netzplan legt die Trassen und Korridore für die Seekabelsysteme und Konverterplattformen zur Anbindung von Meereswindparks an die Stromnetze fest. Außerdem enthält er Darstellungen zur so genannten Vermaschung des Netzes, durch die sichergestellt werden soll, dass auch bei Ausfall einzelner Trassen das Netzwerk weiter funktioniert.
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Entwurf des Offshore-Netzplans

Rammschall: Weitere Forschungen sind notwendig

Nach wie vor gibt es keine Technik, die beim Einrammen von Pfählen in den Meeresboden den zum Schutz der Schweinswale vorgeschriebenen Grenzwert von 160 Dezibel in einem Abstand von 750 Metern zur Schallquelle (s. Artikel vom September 2011) zuverlässig einhalten kann. Ein Feldversuch zum Test verschiedener Schallminderungssysteme hat gezeigt: Es muss weiter geforscht werden.

Feldversuch am "Brodtener Pfahl"

„ESRa“-Feldversuch 2011 am „Brodtener Pfahl“ in der Ostsee

Zwar haben alle fünf im Rahmen des „ESRa“-Projekts (Evaluation von Systemen zur Rammschallminderung) getesteten Verfahren „signifikante Minderungseffekte“ erbracht, wie es im jetzt veröffentlichten Abschlussbericht heißt. Die erhoffte Schallminderung im zweistelligen Dezibelbereich konnte allerdings nicht erreicht werden – was nach Aussage von Projektleiter Fabian Wilke unter anderem auch auf Standortfaktoren zurückführen ist. So seien die Bodenverhältnisse rund um den Testpfahl in der Ostsee nicht homogen gewesen, zudem habe der Pfahl sehr tief und fest im Boden gesessen. Durch den Feldversuch im vorigen Sommer habe man viel über den Schalleintrag und die Schallausbreitung gelernt: Nun sei jedoch weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeit notwendig, um den Grenzwert verlässlich einhalten zu können.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als zuständige Genehmigungsbehörde duldet bisher dessen zeitweise Überschreitung, um den Ausbau der Offshore-Windenergie nicht zu stoppen, bevor er richtig begonnen hat. Bis bei der Schallminderung ein Stand der Technik erreicht sei und auch umgesetzt werden könne, werde es eine Übergangsphase geben, heißt es.  Unterdessen haben Einsätze des so genannten kleinen Blasenschleiers im Offshore-Windpark „Bard Offshore 1“ sowie des großen Blasenschleiers im „Trianel Windpark Borkum“ (ehemals „Borkum West 2“) erste erfolgversprechende Ergebnisse geliefert. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hatte die Bundesregierung schon im vorigen Jahr eine Schallschutzstrategie vorlegen wollen. Auf das Papier, das derzeit im Umweltministerium erarbeitet wird, wartet die Branche allerdings noch immer.

Ein ausführlicher Artikel hierzu ist in der Mai-Ausgabe 2011 der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ auf den Seiten 38 bis 41 zu lesen.