Offshore-Wind soll schneller wachsen

Bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Offshore-Windparks ist der durchschnittliche Zuschlagswert im Vergleich zur Premiere im Vorjahr gestiegen. Die Branche sieht das Ergebnis dennoch als Beleg für eine anhaltende Kostenreduktion – und fordert von der Bundesregierung erneut ein Anheben der Ausbauziele.

Drei von vier bezuschlagten Projekten waren vergangenes Jahr mit Geboten von 0,00 ct/kWh als Gewinner aus der Premierenauktion hervorgegangen, was letztlich zu einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh geführt hatte. Die zweite Auflage brachte nun einen mittleren gewichteten Zuschlagswert von 4,66 ct/kWh hervor, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende April mitteilte. Für die insgesamt 1.610 ausgeschriebenen Megawatt (MW), von denen laut Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) mindestens 500 MW auf die Ostsee zu entfallen hatten, vergab die BNetzA sechs Zuschläge – drei für Windparks in der Nordsee und drei für Ostsee-Projekte.
Marktführer Ørsted, vormals Dong Energy, sicherte sich nach drei erfolgreichen Geboten im Vorjahr diesmal zwei Zuschläge. Den 420-MW-Windpark „Borkum Riffgrund West 1“ will der dänische Energiekonzern erneut komplett ohne Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bauen und betreiben. Für „Gode Wind 4“ (131,75 MW) reichte er mit 9,83 ct/kWh das höchste Gebot ein, das noch einen Zuschlag erhielt.
Den dritten Zuschlag für die Nordsee erhielt Noch-RWE-Tochter Innogy für den 325-MW-Windpark „Kaskasi“, der ab 2022 den Betrieb aufnehmen soll. Über die Gebotshöhe wurde zunächst nichts bekannt. Zwei der drei Ostsee-Zuschläge sicherte sich der spanische Energieerzeuger Iberdrola, der bis 2022/2023 für 6,46 ct/kWh das 476-MW-Projekt „Baltic Eagle“ bauen will und darüber hinaus im 10-MW-Projekt „Wikinger Süd“ den Einsatz neuer Techniken ohne EEG-Förderung plant. Die noch verbleibenden Kapazitäten der aktuellen Ausschreibung (247,25 MW) gingen an KNK Wind für den Windpark „Arcadis Ost“. Kurz nach Auktionsende wurde bekannt, dass der belgische Windparkentwickler Parkwind die KNK GmbH übernommen hat und damit nun in den deutschen Offshore-Windmarkt eintritt.
In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Offshore-Verbände anschließend, dass die Ausschreibung einen „anhaltenden Trend der Kostenreduktion“ bestätigt habe. Die im Vergleich zur ersten Runde höheren Durchschnittsgebote erklärten sich vor allem durch die „Ostseequote“, die weniger Wettbewerbsdruck zur Folge gehabt habe, heißt es darin. Unter dem Strich hätten die Auktionen in diesem und im vorigen Jahr gezeigt, „dass bei der Nutzung der Windenergie auf See seit 2017 eine unerwartet starke Kostendegression vollzogen wurde“. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände die Bundesregierung erneut auf, die Ausbauziele im Bereich Offshore-Windenergie deutlich anzuheben: statt der bisher politisch gewollten 15.000 MW bis 2030 auf mindestens 20.000 MW.
Ein Ende des politischen Schlingerkurses fordert auch Andreas Wellbrock. Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB: „Wir haben eine epochale Energietransformation vor uns, und die muss jetzt endlich mal über mehrere Legislaturperioden ganzheitlich gedacht werden.“ Der Offshore-Windenergie komme dabei eine tragende Rolle zu, da sie unter den Erneuerbaren inzwischen die günstigste und zugleich stetigste Energiequelle sei. Was es nun brauche, sei eine Verstetigung des Ausbaus auf deutlich erhöhtem Niveau.
Die nächste reguläre Offshore-Wind-Ausschreibung ist nach aktuell gültigem WindSeeG erst zum 1. September 2021 geplant. Dann werden interessierte Windparkbetreiber erstmals im so genannten zentralen Modell auf Flächen bieten, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 62 und 63 zu lesen.

BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz: „Wir werden uns neu strukturieren“

Beim Ausbau der Offshore-Windenergie kommt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) künftig eine noch zentralere Rolle zu als bisher schon. Das seit Anfang des Jahres geltende Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass die Fördersätze für auf See erzeugten Strom jetzt auch in Deutschland in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren am Markt ermittelt werden. Das BSH soll für die Auktionen nach 2020 einen Flächenentwicklungsplan erstellen und geeignete Flächen voruntersuchen, auf die die  Ausschreibungsteilnehmer dann bieten.

Monika Breuch-Moritz
Foto: BSH

Um diese zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren anfallenden neuen Aufgaben bewältigen zu können, wird die Behörde in den kommenden anderthalb Jahre 35 neue Mitarbeiter einstellen. Insgesamt beschäftigt sie derzeit rund 850 Mitarbeiter – darunter etwa 45, die sich mit Offshore-Windenergie befassen. „Wir werden uns neu strukturieren“, kündigt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz nun an. „Durch den Umfang der neuen Aufgaben ist es jetzt an der Zeit, eine eigene Abteilung zu gründen.“ Angesichts der anstehenden Veränderungen nehme sie die Stimmung innerhalb der Behörde als positiv wahr: „Wir haben schon so viel Energie in die Offshore-Windenergie gesteckt, und das gibt noch einmal neuen Schwung.“ Das BSH werde die neue Abteilung so integrieren und aufbauen, dass andere Bereiche möglichst wenig gestört werden. Kritische Worte findet die Behördenchefin dafür, dass sich die Offshore-Windbranche erneut mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss. „Ein Systemwechsel bedeutet für die Wirtschaft immer den Verlust von Planungssicherheit, und das ist generell ein Problem. Deshalb wünscht man sich, dass ein Gesetz mal etwas länger hält, sonst kann die Wirtschaft nicht damit arbeiten.“

Ein ausführliches Interview mit BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Marititime Journal) auf den Seiten 90 und 91 zu lesen.

Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.

Offshore-Branche fordert Verbesserungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Bundestag über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 sowie das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschließen. Die deutsche Offshore-Windbranche hofft, dass die Parlamentarier im Vergleich zum vorliegenden Gesetzesentwurf noch Änderungen durchsetzen werden.

Andreas Wellbrock

Andreas Wellbrock

Beim jährlichen Branchentreff „Windforce“ im Juni waren das EEG 2016 und das WindSeeG die behrrschenden Themen. „Wir sind mit der Novelle des EEG nicht zufrieden“, machte Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, bei der Konferenz in Bremen deutlich. Die Offshore-Windbranche sei mittlerweile den Kinderschuhen entwachsen und befinde sich mitten in der Industrialisierung, so Wellbrock. Das Fundament für eine künftig erfolgreiche Industriepolitik seien verlässliche Rahmenbedingungen, die einen signifikanten Zubau in heimischen Gewässern ermöglichten. Nach seiner Auffassung und der eines Großteils der Branche ist das neue WindSeeG jedoch wenig geeignet, dies zu leisten. Was die WAB stattdessen für erforderlich hält, hat sie in fünf Kernpunkten auf einer überdimensionalen Postkarte notiert, die während der „Windforce“ zum Unterschreiben bereitstand und im Anschluss an Minister Gabriel überbracht werden sollte:
1.) Der jährliche Ausbaukorridor soll durchschnittlich mindestens 900 Megawatt (MW) betragen, was etwa zwei Offshore-Windparks sowie der Leistungsfähigkeit einer Konverterplattform entspricht. Nach aktuellem Gesetzesentwurf sind lediglich 730 MW pro Jahr vorgesehen.
2.) Die beiden für Offshore-Projekte von 2021 bis 2024 vorgesehenen Ausschreibungsrunden für bereits genehmigte oder in der Planung weit fortgeschrittene Windparks sollen nach jetzigem Stand schon im kommenden Jahr stattfinden. Die Branche fordert hier eine zeitliche Entzerrung und schlägt für die zweite Ausschreibung das Jahr 2019 vor, damit technologische Entwicklungen berücksichtigt und so Kostensenkungen ermöglicht werden können.
3.) Damit die Akteursvielfalt erhalten bleibt und sich auch der Mittelstand weiterhin am Wettbewerb beteiligen kann, sollen die Bieterbürgschaften auf 30 Millionen Euro pro Windpark begrenzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, dass Bieter im Übergangssystem 200 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung und für Projekte ab 2025 sogar 350 Euro pro kW an Sicherheiten zu hinterlegen haben, was bei einem 400-MW-Windpark 140 Millionen Euro wären.
4.) Nach Ansicht der Offshore-Branche sollte sich die Bundesregierung nicht schon jetzt für Projekte ab 2025 auf das so genannte zentrale Modell festlegen, laut dem die Bieter um die Errichtung eines Windparks auf einer staatlich voruntersuchten Fläche konkurrieren. Stattdessen solle man zunächst die Erfahrungen aus dem Übergangssystem abwarten, heißt es.
5.) Zu guter Letzt wird ein schnellerer Ausbau des Stromnetzes in Deutschland gefordert, was durch eine Bündelung der Kompetenzen beim Bund und eine Entmonopolisierung der Netzbetreiber zu erreichen sei.

Ein ausführlicher Bericht über das EEG 2016 und das WindSeeG ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 70 und 71 zu lesen, ein Artikel über die „Windforce“-Konferenz folgt in der Juli-Ausgabe auf den Seiten 78 und 79.

Unsichere Aussichten für die Ostsee

Der Windpark „EnBW Baltic 2“ ist seit einem halben Jahr am Netz, der Startschuss für „Wikinger“ ist gerade gefallen: Auch in der Ostsee geht es voran beim Ausbau der Offshore-Windenergie. Für die Zukunft des Standorts lassen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen allerdings nichts Gutes erahnen.

Die meisten Offshore-Windparks in deutschen Gewässern entstehen nach wie vor in der Nordsee, doch auch in der Ostsee ging es zuletzt voran. Nachdem seit der Einweihung des ersten größeren Ostsee-Projekts „EnBW Baltic 1“ im Mai 2011 gut vier Jahre vergangen waren, nahm Energiekonzern EnBW vorigen September mit „EnBW Baltic 2“ seinen zweiten Meereswindpark offiziell in Betrieb. Alles in allem sind damit in der Ostsee nun 102 Anlagen mit einer Leistung von 338,8 Megawatt (MW) ans Netz angebunden, was etwa zehn Prozent der aktuellen deutschen Offshore-Kapazität entspricht. Die Bauarbeiten für den 350-MW-Windpark „Wikinger“ des spanischen Energiekonzerns Iberdrola haben Mitte März  begonnen, und der deutsche Energiekonzern Eon bereitet aktuell die Investitionsentscheidung für „Arkona Becken Südost“ vor. Sobald auch dieses Projekt umgesetzt ist, wird die in der Ostsee installierte Offshore-Leistung auf knapp 1.100 MW anwachsen sein.
Doch wie geht es danach weiter? Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 hat die Bundesregierung die Ausbauziele massiv nach unten geschraubt, und beim Netzausbau steht nach wie vor die Nordsee im Fokus. Laut aktuellem Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2025, den die Übertragungsnetzbetreiber kürzlich zur Bestätigung an die Bundesnetzagentur übergeben haben, sieht der bereits genehmigte Szenariorahmen für die Ostsee einen Ausbaustand von höchstens 1.900 MW im Jahr 2035 vor: Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ab, dass in den kommenden knapp 20 Jahren nur noch zwei bis drei weitere Meereswindparks hinzukommen könnten. Für Andree Iffländer ist das nicht nachvollziehbar. „Es ist uns endlich gelungen, hier nach einer mehrjährigen Startphase eine gewisse Kontinuität zu entwickeln“, sagt der Vorsitzende des in Rostock ansässigen WindEnergy Networks. „Und gerade jetzt, wo wir Know-how aufgebaut haben und durch einen stetigen Ausbau die Kosten senken könnten, werden wir ausgebremst.“ Das EEG und der O-NEP berücksichtigten die Potenziale der Ostsee in keinster Weise, kritisiert er – und das, obwohl der Netzanschluss dort aufgrund der relativen Küstennähe schneller und günstiger umzusetzen sei als in der Nordsee.

Ein ausführlicher Bericht zum Ausbau der Offshore-Windenergier in der Ostsee ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 90 und 91 zu lesen.

Offshore-Branche fordert Planungssicherheit für die Zukunft

Fürs Erste ist die Sachlage klar: Offshore-Windkraftanlagen, die bis Ende kommenden Jahres von der Bundesnetzagentur Anschlusskapazitäten zugewiesen bekommen und bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, können laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch mit einer festen Einspeisevergütung rechnen. Aber wie geht es danach weiter? Diese Frage beschäftigt aktuell die Branche.

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Die Bundesregierung plant, die Vergütungshöhen für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig individuell über Ausschreibungen zu ermitteln und arbeitet derzeit an entsprechenden Modellen. Wie ein solches Modell im Bereich Offshore-Windenergie aussehen könnte, wurde jüngst unter anderem bei der Branchenkonferenz „Windforce 2015“ in Bremerhaven intensiv diskutiert. „Wir halten diesen Weg für nicht zielführend wenn es darum geht, die Akteursvielfalt zu erhöhen und die Kosten zu senken“, machte Ronny Meyer, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, deutlich. Man sei dennoch in einen Dialog mit der Politik eingetretent, um zumindest bei der Ausgestaltung der Details mitreden zu können. „Fest steht, dass bereits getätigte Investitionen nicht gefährdet werden dürfen – und wir haben viele genehmigte und beantragte Windparkprojekte in der Nordsee und in der Ostsee, in die schon erhebliche Summen investiert worden sind“, betonte Meyer. Dies müsse bei einem zukünftigen Ausschreibedesign auf jeden Fall berücksichtigt werden. Der politische Prozess müsse nun zügig vorangehen, damit die Branche sich frühzeitig darauf einstellen könne, wie es nach 2020 weitergehe. „Wenn wir ab 2021 nur noch ausgeschriebene Windparks bauen wollen, müssen wir eigentlich schon nächstes Jahr mit den ersten Ausschreibungen anfangen: Sonst bekommen wir wieder Verzögerungen, die wir ja schon aus der Vergangenheit kennen und die unsere Industrie gefährden“, so der WAB-Chef. Unter dem Strich dürfe es „auf keinen Fall zu einem erneuten Fadenriss bei Offshore-Aufträgen“ kommen.

Ein ausführliches Interview mit WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer zu den geplanten Ausschreibungen und ein Bericht über die „Windforce 2015“ sind in der Juli-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 74 bis 76 zu lesen.

Offshore-Windbranche blickt in ungewisse Zukunft

Der Ausbau der Offshore-Windenergie schreitet voran: In acht Baufeldern der deutschen Nord- und Ostsee werden derzeit Fundamente errichtet und Windkraftanlagen installiert, mehrere hundert Anlagen sollen in diesem und im nächsten Jahr schrittweise ans Netz gehen und dann für sauberen Strom sorgen. Zusammen mit den vier Meereswindparks, die bereits am Netz sind, wird die hierzulande installierte Offshore-Leistung dann rund 3.000 Megawatt (MW) betragen.

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark "Nordsee Ost" gesetzt. Foto: RWE Innogy

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark „Nordsee Ost“ gesetzt. Foto: RWE Innogy

Im internationalen Vergleich hat die hiesige Offshore-Windindustrie gemessen an den angemeldeten Patenten mit Abstand die Technologieführerschaft inne, wie jüngst eine Untersuchung von Germanwind, einer Tochter der Windenergie-Agentur WAB, gezeigt hat. Das sind die guten Nachrichten. Weniger glänzend stellt sich die andere Seite der Medaille dar. Nach monatelangen politischen Diskussionen über die künftigen Rahmenbedingungen sind weitere Investitionen bisher ausgeblieben, der Industrie geht angesichts fehlender Folgeaufträge die Arbeit aus. Mehrere Produzenten von Großkomponenten haben mittlerweile Arbeitsplätze abgebaut oder Kurzarbeit angemeldet, weitere Jobs sind akut in Gefahr.
Dabei hatte es Ende vorigen Jahres noch so ausgesehen, als würde neuer Schwung in die Sache kommen. „Der Knoten ist geplatzt“, hatte WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer im November gesagt, nachdem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier Branchenvertretern in einem persönlichen Gespräch zugesichert hatte, das so genannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängern zu wollen. Das laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für bis Ende 2017 in Betrieb genommene Windkraftanlagen geltende Modell besagt, dass Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird. Im Januar kündigte der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel dann an, die Förderung um ein ct/kWh für 2018 und um ein weiteres ct/kWh für 2019 verringern zu wollen. „Für die EEG-Umlage würde sich daraus nur ein geringer Effekt ergeben, für die Wirtschaftlichkeit eines Offshore-Projekts wäre der Effekt dagegen ganz enorm“, kritisiert Meyer. „Mindestens genauso schlimm ist allerdings, dass in einer Branche, in der internationale Player an Bord sind und in der es um Milliardeninvestitionen geht, offenbar ein Ministerwort nichts zählt.“
War es bisher stets der politische Wille gewesen, die Offshore-Windenergie bis 2020 auf 10.000 MW und bis 2030 auf 25.000 MW auszubauen, hat die jetzige Bundesregierung die Ausbauziele auf 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 zurückgestutzt. Insbesondere das neue Ziel für 2030 ist aus Sicht der Offshore-Branche viel zu wenig ambitioniert, um die Energiewende zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Darüber hinaus kritisieren Unternehmen und Verbände an dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur EEG-Reform neben der geplanten Degression innerhalb des Stauchungsmodells vor allem die vorgesehene Deckelung der durch die Bundesnetzagentur zuweisbaren Netzanbindungskapazitäten auf 6.500 MW bis 2020. Wenn es dabei bleibe, sei selbst das verringerte Ausbauziel nicht zu erreichen, heißt es.
Momentan wird noch intensiv über die Details des neuen Gesetzes diskutiert. Laut Zeitplan der Bundesregierung will das Kabinett am 9. April über den Entwurf entscheiden, um ihn dann zur Beratung an Bundesrat und Bundestag weiterzuleiten. Schon am 1. August soll das neue EEG in Kraft treten. Trotz der aktuellen Schwierigkeiten gibt sich WAB-Chef Meyer optimistisch, dass die Branche mit einem blauen Auge aus der Krise kommt und die Offshore-Industrie demnächst wieder Aufträge verbuchen kann, wenn die Politik jetzt das richtige Umfeld dafür schafft: „Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden auch die Projekte kommen.“

Ein ausführlicher Bericht über die derzeitige Lage in der Offshore-Windbranche mit einem Überblick über alle aktuellen Projekte ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 18 bis 22 zu lesen.

Rückenwind für die Offshore-Branche

Lange hatte die Offshore-Windenergiebranche vergeblich gefordert, dass die Bundespolitik die in den vergangenen Monaten entstandenen Unsicherheiten über künftige Einspeisevergütungen beenden und die Investitionssicherheit wiederherstellen solle. Jetzt ist ein wesentliches Etappenziel erreicht: Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben CDU und SPD beschlossen, dass das so genannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängert werden soll.

Ronny Meyer

Ronny Meyer

„Der Knoten ist geplatzt“, meint Ronny Meyer, Geschäftsführer des Branchennetzwerks WAB. Für die Investoren sei dies ein wichtiges Signal – nun könnten sie Investitionen für die Offshore-Windparks der zweiten Ausbaustufe auslösen.
Das Stauchungsmodell bietet Betreibern von Offshore-Windparks die Möglichkeit, in den ersten acht Jahren eine erhöhte Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde in Anspruch zu nehmen, damit sie ihre Kredite schneller zurückzahlen können. Dafür sind dann in den folgenden zwölf Jahren nur noch 3,5 Cent pro Kilowattstunde garantiert. „Auf die Summe gerechnet ist das nicht teurer als das Standardmodell“, sagt Meyer. Nach dem aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz wäre das Stauchungsmodell Ende 2017 ausgelaufen. Nun können auch Betreiber von Meereswindparks, die 2018 oder 2019 ans Netz gehen, davon profitieren.
Vor zwei Wochen hatten sich die möglichen Koalitionäre darauf geeinigt, die bisherigen politischen Ausbauziele deutlich zurückzuschrauben: von ursprünglich geplanten 10.000 Megawatt (MW) installierter Offshore-Leistung auf 6.500 MW bis 2020 und von 25.000 auf 15.000 MW bis 2030. Entscheidend sei nun, dass zumindest die 6.500 MW tatsächlich realisiert würden, sagt Meyer. Dafür dürfe es zu keinen weiteren Verzögerungen beim Netzausbau kommen.

Ein ausführliches Interview mit WAB-Chef Ronny Meyer ist in der Dezember-Ausgabe des Magazins „neue energie“ auf den Seiten 16 und 17 zu lesen.

Offshore-Branche fordert von der Regierung Planungssicherheit

Ohne Windenergie aus dem Meer ist die Energiewende in Deutschland nicht zu machen: Darin waren sich die anwesenden Vertreter aus maritimer Wirtschaft, Offshore-Windindustrie und Politik bei der achten Nationalen Maritimen Konferenz in Kiel einig. Angesichts der aktuellen Auftragsflaute innerhalb der Branche, die bereits zu ersten Insolvenzen geführt hat, war die Stimmung allerdings eher gedrückt. In Richtung Bundesregierung formulierten die Teilnehmer eine eindeutige Forderung: Sie müsse endlich wieder für Planungssicherheit und Verlässlichkeit sorgen, damit weitere Investitionen ausgelöst werden könnten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Es geht voran beim Ausbau der Offshore-Windenergie, erstmals werden in deutschen Gewässern gleich mehrere Windparks gleichzeitig gebaut. Doch schon jetzt ist abzusehen, dass es in diesem Tempo nicht weitergehen wird: Folgeprojekte bleiben derzeit aus, mehrere potenzielle Parkbetreiber haben in den vergangenen Monaten geplante Investitionsentscheidungen aufgeschoben. Bei Produktions- und Zuliefererunternehmen sind zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Waren es zunächst vor allem die bis vor Kurzem ungeklärten Haftungsfragen bei verspäteten Netzanschlüssen, die Investoren abgeschreckt haben, sind es jetzt die Diskussionen um die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Fest steht, dass die geplante Gesetzesnovelle vor der Bundestagswahl im September nicht mehr angegangen wird – erst danach wird in einem voraussichtlich langwierigen Prozess geklärt werden, wie es mit der Förderung der Offshore-Windenergie weitergeht. Für zusätzliche Unruhe sorgte zuletzt Bundesumweltminister Peter Altmaier mit seiner Forderung nach einer „Strompreisbremse“, in deren Rahmen er auch eine nachträgliche Kürzung der Einspeisevergütung für bestehende Anlagen ins Spiel brachte. Diese Idee ist zwar mittlerweile vom Tisch: die dadurch entstandene Unsicherheit allerdings noch lange nicht, wie in Kiel deutlich wurde. Auch bei ausländischen Investoren sei der fatale Eindruck hängengeblieben, dass es in Deutschland keine Rechtssicherheit gebe, berichteten Teilnehmer.
Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich trotz des Gegenwindes optimistisch und verwies auf die neuen Regelungen zur Netzanbindung sowie auf das mittlerweile verabschiedete Gesetz zur Haftungsfrage. Für die Investoren sei dies absolut notwendig gewesen, so Merkel: „Damit gehören die Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich der Vergangenheit an. Die Investitionen im Offshore-Bereich können jetzt stattfinden.“ Die Branchenvertreter hörten das zwar gern, zeigten sich von den Worten der Kanzlerin aber nicht gänzlich überzeugt. Daran glauben mögen sie vermutlich erst dann, wenn tatsächlich die nächsten Aufträge bei ihnen eingehen.

Ein ausführlicher Artikel über die Nationale Maritime Konferenz in Kiel ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 56 bis 61 zu lesen.

Probleme bei der Netzanbindung sollen schnell gelöst werden

Die Anbindung von Windparks an das Stromnetz entwickelt sich immer mehr zum Knackpunkt beim Ausbau der Offshore-Windenergie: Das haben die Diskussionen der vergangenen Monate gezeigt. Schon im November 2011 hatte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, der für die Anbindung in der deutschen Nordsee verantwortlich ist, in einem Brief an die Bundesregierung beklagt, dass allen Beteiligten „personelle, materielle und finanzielle Ressourcen“ für einen rechtzeitigen Anschluss fehlen würden. Verschiedene Investoren hatten daraufhin angekündigt, ihre geplanten Projekte nur dann weiterverfolgen zu wollen, wenn die Unsicherheiten ausgeräumt sind und die Netzanschlüsse rechtzeitig fertig werden.

Eine von Wirtschafts- und Umweltministerium initiierte Arbeitsgruppe „Beschleunigung der Netzanbindung von Offshore-Windparks“ hat seit Anfang des Jahres unter Moderation der Stiftung Offshore-Windenergie Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die jetzt in Berlin vorgestellt worden sind. Im Zentrum stehen dabei Haftungs- und Finanzierungsfragen. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass der Ausgleich möglicher Netzschäden sozialisiert werden solle und dass Windparkinvestoren die durch Verzögerungen des Netzanschlusses entstandenen Verluste ersetzt bekommen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen kündigten an, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Frage der Haftung präsentieren zu wollen. Die Übertragungsnetzbetreiber und Windparkbetreiber müssten allerdings „einen angemessenen Teil des Risikos selbst tragen“, betonte Rösler.

Ein ausführlicher Bericht zum Thema Netzanbindung ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf Seite 29 zu lesen.

Partner der Energiewende diskutieren Zukunft der Offshore-Windenergie

Im Mittelpunkt der Konferenz „Partner der Energiewende – Maritime Wirtschaft und Offshore-Windenergie“ standen am 22. September in Berlin die wirtschaftlichen Chancen und besonderen Herausforderungen der Branche. Zusammen mit der Stiftung Offshore-Windenergie hatten gleich Bundesministerien zu der Veranstaltung eingeladen: das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Verkehrsministerium.

Maritimer Koordinator Hans-Joachim Otto

Maritimer Koordinator Hans-Joachim Otto

Hans-Joachim Otto, Maritimer Koordinator der Bundesregierung, machte deutlich, dass die Bereiche Schiffbau und Schiffindustrie einerseits sowie Offshore-Windenergie andererseits künftig noch stärker miteinander vernetzt werden müssten. Der geplante Ausbau auf 25.000 Megawatt installierte Leistung bis 2030 biete erhebliche Wachstumschancen und Marktpotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierbei habe die Bundesregierung ein Kernanliegen: „Wir erwarten, dass ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung in Deutschland bleibt“, betonte Otto. Kritisiert wurde von den Konferenzteilnehmern die Äußerung von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, dass für den benötigten Ausbau der Häfen allein die Länder zuständig seien. Die Energiewende sei eine nationale Aufgabe, hieß es aus dem Plenum, und damit müsse auch der Bund finanzielle Verantwortung übernehmen. Zu den weiteren Forderungen der Branche gehörten unter anderem ein rascher Ausbau der Übertragungsnetze sowie eine europaweite Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen.

Ein ausführlicher Bericht über die Konferenz ist in der November-Ausgabe 2011 der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 54 bis 56 zu lesen.