Offshore-Windparks: Neuer Lebensraum oder Gefahr für die Tierwelt?

Bau und Betrieb von Offshore-Windparks stellen Eingriffe in die Meeresumwelt dar. An einem umfassenden Gesamtbild über die tatsächlichen Auswirkungen auf die marine Flora und Fauna wird derzeit noch gearbeitet.

Ob Makrele oder Hering, Schweinswal oder Hummer, Taschenkrebs oder Alge: Hunderte von Meeresorgansimen leben in der deutschen Nord- und Ostsee, und alle müssen sie sich mit verschiedenen menschlichen Eingriffen in ihren Lebensraum arrangieren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat mit der Fischerei, Nährstoffeinträgen (Abwässer und Düngemittelreste) sowie Abbau- und Baggerarbeiten drei Hauptgefährdungsfaktoren für die marine Flora und Fauna ausgemacht. In einer im vorigen Mai von der Behörde veröffentlichten Roten Liste der Meeresorgansimen heißt es, dass nur knapp 31 Prozent von 1.700 analysierten Arten nachweislich nicht gefährdet seien. 30 Prozent stehen auf der Roten Liste und gelten somit als gefährdet, bei den übrigen Arten gibt es noch nicht genügend Informationen für eine fundierte Einschätzung. Inwieweit der Ausbau der Offshore-Windenergie langfristig negative – oder am Ende vielleicht sogar positive – Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar gibt es zahlreiche punktuelle Untersuchungen hierzu, etwa im Rahmen der ökologischen Begleitforschung an den FINO-Forschungsplattformen und im Testfeld „alpha ventus“, doch ein umfassendes Gesamtbild wird es erst dann geben können, wenn mehrere Windparks für einige Jahre in Betrieb gewesen sind und die Forschung fortgesetzt wird. Ein Tier, dem in diesem Zusammenhang seit einiger Zeit eine besonders große Aufmerksamkeit zukommt, ist der als stark gefährdet und streng zu schützend eingestufte Schweinswal, der zum (Über-)Leben zwingend auf sein gutes Gehör angewiesen ist. Nach aktuellem Wissensstand kann bei Schweinswalen durch einen einzigen so genannten Einzelereignisschalldruckpegel, wie er beim Rammen von Fundamenten gleich tausendfach vorkommt, ab 164 Dezibel (dB) eine Hörschwellenverschiebung ausgelöst werden. Eine solche zeitweise Schwerhörigkeit kann zu schweren Störungen bei der Orientierung, der Nahrungssuche und der innerartlichen Kommunikation der Meeressäuger führen. Um die Tiere davor zu bewahren, ist in Deutschland ein Grenzwert von 160 dB vorgeschrieben, den Errichter von Offshore-Windparks mithilfe geeigneter Schallminderungsmaßnahmen einzuhalten haben. Bei den ersten Projekten in hiesigen Gewässern gelang das vielfach trotz des Einsatzes eines Blasenschleiers, bei dem um das Fundament herum auf den Meeresboden gelegte Druckluftschläuche zur Verringerung des Rammschalls Luftblasen erzeugen, noch nicht. Mittlerweile hat sich die Schallschutztechnik nach Aussage von Nico Nolte vom für Genehmigungen zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) allerdings „sehr positiv entwickelt“. Bei den Ramm-Arbeiten im vergangenen Jahr sei der Grenzwert fast durchgängig eingehalten worden, sagt der Leiter des Referats Ordnung des Meeres.
Dass Offshore-Windparks nicht nur als Gefahr für die Meeresumwelt zu betrachten sind, sondern bestimmten Organismen auch einen neuen Lebensraum bieten, haben die bisherigen Forschungen bereits gezeigt. Aussagen hierzu sind allerdings nicht pauschal, sondern bestenfalls für einzelne Arten möglich. So gilt für Rast- und Zugvögel, dass sie durch die Windkraftanlagen einen Teil ihres Habitats verlieren können und die Gefahr von Kollisionen mit Rotorblättern besteht. Unter Wasser hingegen dienen die Fundamente als künstliche Riffe, an denen sich „enorme Mengen an Biomasse“ ansammeln, wie Lars Gutow vom Bremerhavener Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) berichtet. „Krebse und Miesmuscheln zum Beispiel siedeln sich extrem schnell an. Insgesamt beobachten wir in den Windparks eine deutliche Zunahme der lokalen Biodiversität.“ Allerdings: Wo Gewinner seien, gebe es üblicherweise auch Verlierer. Eine grundsätzliche Bewertung sei aufgrund der eingeschränkten Datenlage momentan noch nicht möglich.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der Januar-Ausgabe des Magazins „neue energie“ auf den Seiten 32 bis 37 zu lesen.

Rammschall-Grenzwert wird jetzt überwiegend eingehalten

Beim Bau von Offshore-Windparks geht es mittlerweile offenbar leiser zu als in den Vorjahren: Nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat eine Auswertung der in diesem Jahr durchgeführten Messungen des Unterwasserschalls bei Rammarbeiten gezeigt, dass der zum Schutz der Schweinswale eingeführte Grenzwert „nahezu verlässlich“ eingehalten werden kann. Bei der Reduktion von Lärmwerten seien deutliche Fortschritte zu verzeichnen, so BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz. „Es ist beeindruckend, was die Kreativität von Ingenieuren zu Wege gebracht hat und welche innovativen Lösungen zur Schallminderung in den letzten Jahren entwickelt werden konnten.“ Es bestehe allerdings weiterer Forschungsbedarf zu den Reaktionen der Schweinswale, heißt es in der Mitteilung.
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Rammschall: Weitere Forschungen sind notwendig

Nach wie vor gibt es keine Technik, die beim Einrammen von Pfählen in den Meeresboden den zum Schutz der Schweinswale vorgeschriebenen Grenzwert von 160 Dezibel in einem Abstand von 750 Metern zur Schallquelle (s. Artikel vom September 2011) zuverlässig einhalten kann. Ein Feldversuch zum Test verschiedener Schallminderungssysteme hat gezeigt: Es muss weiter geforscht werden.

Feldversuch am "Brodtener Pfahl"

„ESRa“-Feldversuch 2011 am „Brodtener Pfahl“ in der Ostsee

Zwar haben alle fünf im Rahmen des „ESRa“-Projekts (Evaluation von Systemen zur Rammschallminderung) getesteten Verfahren „signifikante Minderungseffekte“ erbracht, wie es im jetzt veröffentlichten Abschlussbericht heißt. Die erhoffte Schallminderung im zweistelligen Dezibelbereich konnte allerdings nicht erreicht werden – was nach Aussage von Projektleiter Fabian Wilke unter anderem auch auf Standortfaktoren zurückführen ist. So seien die Bodenverhältnisse rund um den Testpfahl in der Ostsee nicht homogen gewesen, zudem habe der Pfahl sehr tief und fest im Boden gesessen. Durch den Feldversuch im vorigen Sommer habe man viel über den Schalleintrag und die Schallausbreitung gelernt: Nun sei jedoch weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeit notwendig, um den Grenzwert verlässlich einhalten zu können.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als zuständige Genehmigungsbehörde duldet bisher dessen zeitweise Überschreitung, um den Ausbau der Offshore-Windenergie nicht zu stoppen, bevor er richtig begonnen hat. Bis bei der Schallminderung ein Stand der Technik erreicht sei und auch umgesetzt werden könne, werde es eine Übergangsphase geben, heißt es.  Unterdessen haben Einsätze des so genannten kleinen Blasenschleiers im Offshore-Windpark „Bard Offshore 1“ sowie des großen Blasenschleiers im „Trianel Windpark Borkum“ (ehemals „Borkum West 2“) erste erfolgversprechende Ergebnisse geliefert. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hatte die Bundesregierung schon im vorigen Jahr eine Schallschutzstrategie vorlegen wollen. Auf das Papier, das derzeit im Umweltministerium erarbeitet wird, wartet die Branche allerdings noch immer.

Ein ausführlicher Artikel hierzu ist in der Mai-Ausgabe 2011 der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ auf den Seiten 38 bis 41 zu lesen.

Viel Lärm um den Rammschall

Beim Einrammen von Pfählen in den Meeresboden entsteht Lärm – im Moment noch zu viel Lärm. Die Erbauer von Offshore-Windparks sind auf der Suche nach Lösungen zur Minderung der Schallemissionen. Dabei drängt die Zeit: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bereits angekündigt, die Überschreitung der Grenzwerte nicht mehr allzu lange tolerieren zu wollen.

Zum Schutz der Schweinswale darf der Rammschall in einer Entfernung von 750 Metern zur Schallquelle einen Wert von 160 Dezibel nicht überschreiten. Eigentlich – doch weder beim Bau der abgeschlossenen Projekte „alpha ventus“ und „EnBW Baltic 1“ noch bei den ersten Rammarbeiten für „Bard Offshore 1“ ist dies gelungen. Sowohl die Bauherren der Windparks als auch verschiedene Hersteller von Schallminderungssystemen und Wissenschaftler arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, das Problem in den Griff zubekommen. Mit besonderem Interesse dürfte die Branche die Ergebnisse eines Projekts erwarten, das Ende August in der Lübecker Bucht durchgeführt worden ist. Unter dem Dach der Stiftung Offshore-Windenergie und unter Federführung von RWE OLC haben am „Brodtener Pfahl“, einem Testpfahl der Firma Menck, insgesamt acht Errichter und Betreiber deutscher Offshore-Windparks unterschiedliche Verfahren getestet: den kleinen (gestuften) Blasenschleier, das Schallminderungsrohr (IHC Noise Mitigation Screen), die BeKa-Schallschutzschalen, das Feuerwehrschlauchsystem sowie den Hydroschalldämpfer. Der Abschlussbericht des Feldversuches mit dem Titel „ESRa“ („Evaluation von Systemen zur Rammschallminderung“) soll Anfang 2012 vorgelegt werden.

Ein ausführlicher Artikel über die Rammschall-Problematik ist in der Oktober-Ausgabe 2011 der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 53 bis 56 zu lesen.