wpd reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der Bremer Projektierer und Betreiber von Windparks wpd hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungesbeschwerde gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) eingereicht. Im Zentrum der Beschwerde steht der 2013 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigte Nordsee-Windpark „Kaikas“, der nach wpd-Angaben als einziges genehmigtes deutsches Offshore-Projekt durch das WindSeeG von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Grundgesetz-Artikel 3, 12 und 14). Man habe über Jahre auf die damals gültige Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit vielen Anreizen zur Projektentwicklung angehalten habe, sagt Achim Berge Olsen, Geschäftsführer der wpd offshore GmbH. „Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben.“
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BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz: „Wir werden uns neu strukturieren“

Beim Ausbau der Offshore-Windenergie kommt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) künftig eine noch zentralere Rolle zu als bisher schon. Das seit Anfang des Jahres geltende Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass die Fördersätze für auf See erzeugten Strom jetzt auch in Deutschland in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren am Markt ermittelt werden. Das BSH soll für die Auktionen nach 2020 einen Flächenentwicklungsplan erstellen und geeignete Flächen voruntersuchen, auf die die  Ausschreibungsteilnehmer dann bieten.

Monika Breuch-Moritz
Foto: BSH

Um diese zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren anfallenden neuen Aufgaben bewältigen zu können, wird die Behörde in den kommenden anderthalb Jahre 35 neue Mitarbeiter einstellen. Insgesamt beschäftigt sie derzeit rund 850 Mitarbeiter – darunter etwa 45, die sich mit Offshore-Windenergie befassen. „Wir werden uns neu strukturieren“, kündigt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz nun an. „Durch den Umfang der neuen Aufgaben ist es jetzt an der Zeit, eine eigene Abteilung zu gründen.“ Angesichts der anstehenden Veränderungen nehme sie die Stimmung innerhalb der Behörde als positiv wahr: „Wir haben schon so viel Energie in die Offshore-Windenergie gesteckt, und das gibt noch einmal neuen Schwung.“ Das BSH werde die neue Abteilung so integrieren und aufbauen, dass andere Bereiche möglichst wenig gestört werden. Kritische Worte findet die Behördenchefin dafür, dass sich die Offshore-Windbranche erneut mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss. „Ein Systemwechsel bedeutet für die Wirtschaft immer den Verlust von Planungssicherheit, und das ist generell ein Problem. Deshalb wünscht man sich, dass ein Gesetz mal etwas länger hält, sonst kann die Wirtschaft nicht damit arbeiten.“

Ein ausführliches Interview mit BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Marititime Journal) auf den Seiten 90 und 91 zu lesen.

Paukenschlag bei erster Offshore-Auktion

Mit sinkenden Preisen hatte die Branche gerechnet, aber das hatte wohl niemand erwartet: Bei der ersten deutschen Auktion für die Vergütung von Offshore-Windparks hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gleich drei Gebote von 0,00 ct/kWh bezuschlagt. Der Energieversorger EnBW geht davon aus, dass er sein 900-Megawatt-Projekt „He Dreiht“ komplett subventionslos umsetzen und betreiben kann. Gleiches gilt für die beiden Nordsee-Windparks „OWP West“ (240 MW) und „Borkum Riffgrund West 2“ (240 MW) des dänischen Energiekonzerns Dong Energy, der mit einem Gebot von 6,00 ct/kWh für das Projekt „Gode Wind 3“ (110 MW) darüber hinaus auch den vierten von insgesamt vier Zuschlägen bei der Premieren-Ausschreibung erhalten hat. Damit werden weltweit erstmals Meereswindparks ohne staatliche Förderung gebaut.
„Unser Gebot zeigt, dass die Marktintegration der Offshore-Technologie bis Mitte des nächsten Jahrzehnts möglich ist und Offshore-Wind wesentlich dazu beitragen kann, dass Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erfüllt“, betonte EnBW-Vorstandsvorsitzender Frank Mastiaux bei der Bekanntgabe des Auktionsergebnisses. Mit einer geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2025 werde das Projekt von der rasch fortschreitenden Technologieentwicklung und weiterer Professionalisierung in der Windenergiebranche profitieren. Darüber hinaus ergäben sich wichtige Synergie- und damit Kostensenkungseffekte durch die räumliche Nähe zu zwei weiteren EnBW-Windparks in der Nordsee, „Hohe See“ und „Albatros“.
Dong Energy hatte sich nach eigenen Angaben mit sechs Projekten an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt. Vorbehaltlich der finalen Investitionsentscheidung ist die Fertigstellung der drei nun bezuschlagten Windparks für 2024 geplant. Bei der Preiskalkulation ist das Unternehmen unter anderem von deutlich größeren Turbinen ausgegangen, die laut Dong bis dahin über eine Leistung von bis zu 15 MW pro Anlage verfügen könnten.
Die BNetzA hat damit bei einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh eine Gesamtkapazität von 1490 MW vergeben. Ausgeschrieben waren 1550 MW. Bei der nächsten Auktion im kommenden Jahr wird das Ausschreibungsvolumen dann 1610 MW betragen, mindestens 500 MW davon müssen laut Windenergie-auf-See-Gesetz auf die Ostsee entfallen. „Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, kommentierte BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Es ist allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.“
Pressemitteilung EnBW
Pressemitteilung Dong Energy
Pressemitteilung Bundesnetzagentur

Offshore-Branche fordert Verbesserungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Bundestag über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 sowie das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschließen. Die deutsche Offshore-Windbranche hofft, dass die Parlamentarier im Vergleich zum vorliegenden Gesetzesentwurf noch Änderungen durchsetzen werden.

Andreas Wellbrock

Andreas Wellbrock

Beim jährlichen Branchentreff „Windforce“ im Juni waren das EEG 2016 und das WindSeeG die behrrschenden Themen. „Wir sind mit der Novelle des EEG nicht zufrieden“, machte Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, bei der Konferenz in Bremen deutlich. Die Offshore-Windbranche sei mittlerweile den Kinderschuhen entwachsen und befinde sich mitten in der Industrialisierung, so Wellbrock. Das Fundament für eine künftig erfolgreiche Industriepolitik seien verlässliche Rahmenbedingungen, die einen signifikanten Zubau in heimischen Gewässern ermöglichten. Nach seiner Auffassung und der eines Großteils der Branche ist das neue WindSeeG jedoch wenig geeignet, dies zu leisten. Was die WAB stattdessen für erforderlich hält, hat sie in fünf Kernpunkten auf einer überdimensionalen Postkarte notiert, die während der „Windforce“ zum Unterschreiben bereitstand und im Anschluss an Minister Gabriel überbracht werden sollte:
1.) Der jährliche Ausbaukorridor soll durchschnittlich mindestens 900 Megawatt (MW) betragen, was etwa zwei Offshore-Windparks sowie der Leistungsfähigkeit einer Konverterplattform entspricht. Nach aktuellem Gesetzesentwurf sind lediglich 730 MW pro Jahr vorgesehen.
2.) Die beiden für Offshore-Projekte von 2021 bis 2024 vorgesehenen Ausschreibungsrunden für bereits genehmigte oder in der Planung weit fortgeschrittene Windparks sollen nach jetzigem Stand schon im kommenden Jahr stattfinden. Die Branche fordert hier eine zeitliche Entzerrung und schlägt für die zweite Ausschreibung das Jahr 2019 vor, damit technologische Entwicklungen berücksichtigt und so Kostensenkungen ermöglicht werden können.
3.) Damit die Akteursvielfalt erhalten bleibt und sich auch der Mittelstand weiterhin am Wettbewerb beteiligen kann, sollen die Bieterbürgschaften auf 30 Millionen Euro pro Windpark begrenzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, dass Bieter im Übergangssystem 200 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung und für Projekte ab 2025 sogar 350 Euro pro kW an Sicherheiten zu hinterlegen haben, was bei einem 400-MW-Windpark 140 Millionen Euro wären.
4.) Nach Ansicht der Offshore-Branche sollte sich die Bundesregierung nicht schon jetzt für Projekte ab 2025 auf das so genannte zentrale Modell festlegen, laut dem die Bieter um die Errichtung eines Windparks auf einer staatlich voruntersuchten Fläche konkurrieren. Stattdessen solle man zunächst die Erfahrungen aus dem Übergangssystem abwarten, heißt es.
5.) Zu guter Letzt wird ein schnellerer Ausbau des Stromnetzes in Deutschland gefordert, was durch eine Bündelung der Kompetenzen beim Bund und eine Entmonopolisierung der Netzbetreiber zu erreichen sei.

Ein ausführlicher Bericht über das EEG 2016 und das WindSeeG ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 70 und 71 zu lesen, ein Artikel über die „Windforce“-Konferenz folgt in der Juli-Ausgabe auf den Seiten 78 und 79.