Offshore-Wind soll schneller wachsen

Bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Offshore-Windparks ist der durchschnittliche Zuschlagswert im Vergleich zur Premiere im Vorjahr gestiegen. Die Branche sieht das Ergebnis dennoch als Beleg für eine anhaltende Kostenreduktion – und fordert von der Bundesregierung erneut ein Anheben der Ausbauziele.

Drei von vier bezuschlagten Projekten waren vergangenes Jahr mit Geboten von 0,00 ct/kWh als Gewinner aus der Premierenauktion hervorgegangen, was letztlich zu einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh geführt hatte. Die zweite Auflage brachte nun einen mittleren gewichteten Zuschlagswert von 4,66 ct/kWh hervor, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende April mitteilte. Für die insgesamt 1.610 ausgeschriebenen Megawatt (MW), von denen laut Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) mindestens 500 MW auf die Ostsee zu entfallen hatten, vergab die BNetzA sechs Zuschläge – drei für Windparks in der Nordsee und drei für Ostsee-Projekte.
Marktführer Ørsted, vormals Dong Energy, sicherte sich nach drei erfolgreichen Geboten im Vorjahr diesmal zwei Zuschläge. Den 420-MW-Windpark „Borkum Riffgrund West 1“ will der dänische Energiekonzern erneut komplett ohne Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bauen und betreiben. Für „Gode Wind 4“ (131,75 MW) reichte er mit 9,83 ct/kWh das höchste Gebot ein, das noch einen Zuschlag erhielt.
Den dritten Zuschlag für die Nordsee erhielt Noch-RWE-Tochter Innogy für den 325-MW-Windpark „Kaskasi“, der ab 2022 den Betrieb aufnehmen soll. Über die Gebotshöhe wurde zunächst nichts bekannt. Zwei der drei Ostsee-Zuschläge sicherte sich der spanische Energieerzeuger Iberdrola, der bis 2022/2023 für 6,46 ct/kWh das 476-MW-Projekt „Baltic Eagle“ bauen will und darüber hinaus im 10-MW-Projekt „Wikinger Süd“ den Einsatz neuer Techniken ohne EEG-Förderung plant. Die noch verbleibenden Kapazitäten der aktuellen Ausschreibung (247,25 MW) gingen an KNK Wind für den Windpark „Arcadis Ost“. Kurz nach Auktionsende wurde bekannt, dass der belgische Windparkentwickler Parkwind die KNK GmbH übernommen hat und damit nun in den deutschen Offshore-Windmarkt eintritt.
In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Offshore-Verbände anschließend, dass die Ausschreibung einen „anhaltenden Trend der Kostenreduktion“ bestätigt habe. Die im Vergleich zur ersten Runde höheren Durchschnittsgebote erklärten sich vor allem durch die „Ostseequote“, die weniger Wettbewerbsdruck zur Folge gehabt habe, heißt es darin. Unter dem Strich hätten die Auktionen in diesem und im vorigen Jahr gezeigt, „dass bei der Nutzung der Windenergie auf See seit 2017 eine unerwartet starke Kostendegression vollzogen wurde“. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände die Bundesregierung erneut auf, die Ausbauziele im Bereich Offshore-Windenergie deutlich anzuheben: statt der bisher politisch gewollten 15.000 MW bis 2030 auf mindestens 20.000 MW.
Ein Ende des politischen Schlingerkurses fordert auch Andreas Wellbrock. Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB: „Wir haben eine epochale Energietransformation vor uns, und die muss jetzt endlich mal über mehrere Legislaturperioden ganzheitlich gedacht werden.“ Der Offshore-Windenergie komme dabei eine tragende Rolle zu, da sie unter den Erneuerbaren inzwischen die günstigste und zugleich stetigste Energiequelle sei. Was es nun brauche, sei eine Verstetigung des Ausbaus auf deutlich erhöhtem Niveau.
Die nächste reguläre Offshore-Wind-Ausschreibung ist nach aktuell gültigem WindSeeG erst zum 1. September 2021 geplant. Dann werden interessierte Windparkbetreiber erstmals im so genannten zentralen Modell auf Flächen bieten, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 62 und 63 zu lesen.

Paukenschlag bei erster Offshore-Auktion

Mit sinkenden Preisen hatte die Branche gerechnet, aber das hatte wohl niemand erwartet: Bei der ersten deutschen Auktion für die Vergütung von Offshore-Windparks hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gleich drei Gebote von 0,00 ct/kWh bezuschlagt. Der Energieversorger EnBW geht davon aus, dass er sein 900-Megawatt-Projekt „He Dreiht“ komplett subventionslos umsetzen und betreiben kann. Gleiches gilt für die beiden Nordsee-Windparks „OWP West“ (240 MW) und „Borkum Riffgrund West 2“ (240 MW) des dänischen Energiekonzerns Dong Energy, der mit einem Gebot von 6,00 ct/kWh für das Projekt „Gode Wind 3“ (110 MW) darüber hinaus auch den vierten von insgesamt vier Zuschlägen bei der Premieren-Ausschreibung erhalten hat. Damit werden weltweit erstmals Meereswindparks ohne staatliche Förderung gebaut.
„Unser Gebot zeigt, dass die Marktintegration der Offshore-Technologie bis Mitte des nächsten Jahrzehnts möglich ist und Offshore-Wind wesentlich dazu beitragen kann, dass Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erfüllt“, betonte EnBW-Vorstandsvorsitzender Frank Mastiaux bei der Bekanntgabe des Auktionsergebnisses. Mit einer geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2025 werde das Projekt von der rasch fortschreitenden Technologieentwicklung und weiterer Professionalisierung in der Windenergiebranche profitieren. Darüber hinaus ergäben sich wichtige Synergie- und damit Kostensenkungseffekte durch die räumliche Nähe zu zwei weiteren EnBW-Windparks in der Nordsee, „Hohe See“ und „Albatros“.
Dong Energy hatte sich nach eigenen Angaben mit sechs Projekten an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt. Vorbehaltlich der finalen Investitionsentscheidung ist die Fertigstellung der drei nun bezuschlagten Windparks für 2024 geplant. Bei der Preiskalkulation ist das Unternehmen unter anderem von deutlich größeren Turbinen ausgegangen, die laut Dong bis dahin über eine Leistung von bis zu 15 MW pro Anlage verfügen könnten.
Die BNetzA hat damit bei einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh eine Gesamtkapazität von 1490 MW vergeben. Ausgeschrieben waren 1550 MW. Bei der nächsten Auktion im kommenden Jahr wird das Ausschreibungsvolumen dann 1610 MW betragen, mindestens 500 MW davon müssen laut Windenergie-auf-See-Gesetz auf die Ostsee entfallen. „Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, kommentierte BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Es ist allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.“
Pressemitteilung EnBW
Pressemitteilung Dong Energy
Pressemitteilung Bundesnetzagentur

Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.

Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte zu geplanten Ausschreibungen vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein Eckpunktepapier zu den geplanten Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht. Die Eckpunkte seien von drei übergreifenden Zielen geleitet, heißt es darin: den Ausbaukorridor für erneuerbare Energien einzuhalten, den Wettbewerb durch Ausschreibungen zu fördern und so die Kosten auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie die hohe Akteursvielfalt zu erhalten. Im Bereich Offshore-Windenergie sollen die Ausschreibungen nach Vorstellungen des BMWi in einem zentralen Modell erfolgen. Eine Behörde wird demnach künftig zentral eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr vorentwickeln, die Bieter werden dann in den Ausschreibungen um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. Angesichts des in der Offshore-Branche langen Planungsvorlaufs von mehreren Jahren könne dieses Modell allerdings erst zeitversetzt beginnen, teilt das Ministerium mit – in der Nordsee sei dies ab 2024 geplant, in der Ostsee eventuell schon ab 2021. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist eine Übergangslösung vorgesehen, damit der Offshore-Ausbau nach dem Auslaufen der jetzigen EEG-Förderung zum 31. Dezember 2020 nicht unterbrochen wird. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens können nun bis zum 1. Oktober Stellungnahmen zu den Eckpunkten abgegeben werden.
Vollständige Pressemitteilung des BMWi
Eckpunktepapier zum Download

Offshore-Branche fordert Planungssicherheit für die Zukunft

Fürs Erste ist die Sachlage klar: Offshore-Windkraftanlagen, die bis Ende kommenden Jahres von der Bundesnetzagentur Anschlusskapazitäten zugewiesen bekommen und bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, können laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch mit einer festen Einspeisevergütung rechnen. Aber wie geht es danach weiter? Diese Frage beschäftigt aktuell die Branche.

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Die Bundesregierung plant, die Vergütungshöhen für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig individuell über Ausschreibungen zu ermitteln und arbeitet derzeit an entsprechenden Modellen. Wie ein solches Modell im Bereich Offshore-Windenergie aussehen könnte, wurde jüngst unter anderem bei der Branchenkonferenz „Windforce 2015“ in Bremerhaven intensiv diskutiert. „Wir halten diesen Weg für nicht zielführend wenn es darum geht, die Akteursvielfalt zu erhöhen und die Kosten zu senken“, machte Ronny Meyer, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, deutlich. Man sei dennoch in einen Dialog mit der Politik eingetretent, um zumindest bei der Ausgestaltung der Details mitreden zu können. „Fest steht, dass bereits getätigte Investitionen nicht gefährdet werden dürfen – und wir haben viele genehmigte und beantragte Windparkprojekte in der Nordsee und in der Ostsee, in die schon erhebliche Summen investiert worden sind“, betonte Meyer. Dies müsse bei einem zukünftigen Ausschreibedesign auf jeden Fall berücksichtigt werden. Der politische Prozess müsse nun zügig vorangehen, damit die Branche sich frühzeitig darauf einstellen könne, wie es nach 2020 weitergehe. „Wenn wir ab 2021 nur noch ausgeschriebene Windparks bauen wollen, müssen wir eigentlich schon nächstes Jahr mit den ersten Ausschreibungen anfangen: Sonst bekommen wir wieder Verzögerungen, die wir ja schon aus der Vergangenheit kennen und die unsere Industrie gefährden“, so der WAB-Chef. Unter dem Strich dürfe es „auf keinen Fall zu einem erneuten Fadenriss bei Offshore-Aufträgen“ kommen.

Ein ausführliches Interview mit WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer zu den geplanten Ausschreibungen und ein Bericht über die „Windforce 2015“ sind in der Juli-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 74 bis 76 zu lesen.