Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte zu geplanten Ausschreibungen vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein Eckpunktepapier zu den geplanten Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht. Die Eckpunkte seien von drei übergreifenden Zielen geleitet, heißt es darin: den Ausbaukorridor für erneuerbare Energien einzuhalten, den Wettbewerb durch Ausschreibungen zu fördern und so die Kosten auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie die hohe Akteursvielfalt zu erhalten. Im Bereich Offshore-Windenergie sollen die Ausschreibungen nach Vorstellungen des BMWi in einem zentralen Modell erfolgen. Eine Behörde wird demnach künftig zentral eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr vorentwickeln, die Bieter werden dann in den Ausschreibungen um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. Angesichts des in der Offshore-Branche langen Planungsvorlaufs von mehreren Jahren könne dieses Modell allerdings erst zeitversetzt beginnen, teilt das Ministerium mit – in der Nordsee sei dies ab 2024 geplant, in der Ostsee eventuell schon ab 2021. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist eine Übergangslösung vorgesehen, damit der Offshore-Ausbau nach dem Auslaufen der jetzigen EEG-Förderung zum 31. Dezember 2020 nicht unterbrochen wird. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens können nun bis zum 1. Oktober Stellungnahmen zu den Eckpunkten abgegeben werden.
Vollständige Pressemitteilung des BMWi
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