Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.

Offshore-Branche fordert Planungssicherheit für die Zukunft

Fürs Erste ist die Sachlage klar: Offshore-Windkraftanlagen, die bis Ende kommenden Jahres von der Bundesnetzagentur Anschlusskapazitäten zugewiesen bekommen und bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, können laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch mit einer festen Einspeisevergütung rechnen. Aber wie geht es danach weiter? Diese Frage beschäftigt aktuell die Branche.

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Ronny Meyer, Geschäftsführer Windenergie-Agentur WAB

Die Bundesregierung plant, die Vergütungshöhen für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig individuell über Ausschreibungen zu ermitteln und arbeitet derzeit an entsprechenden Modellen. Wie ein solches Modell im Bereich Offshore-Windenergie aussehen könnte, wurde jüngst unter anderem bei der Branchenkonferenz „Windforce 2015“ in Bremerhaven intensiv diskutiert. „Wir halten diesen Weg für nicht zielführend wenn es darum geht, die Akteursvielfalt zu erhöhen und die Kosten zu senken“, machte Ronny Meyer, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, deutlich. Man sei dennoch in einen Dialog mit der Politik eingetretent, um zumindest bei der Ausgestaltung der Details mitreden zu können. „Fest steht, dass bereits getätigte Investitionen nicht gefährdet werden dürfen – und wir haben viele genehmigte und beantragte Windparkprojekte in der Nordsee und in der Ostsee, in die schon erhebliche Summen investiert worden sind“, betonte Meyer. Dies müsse bei einem zukünftigen Ausschreibedesign auf jeden Fall berücksichtigt werden. Der politische Prozess müsse nun zügig vorangehen, damit die Branche sich frühzeitig darauf einstellen könne, wie es nach 2020 weitergehe. „Wenn wir ab 2021 nur noch ausgeschriebene Windparks bauen wollen, müssen wir eigentlich schon nächstes Jahr mit den ersten Ausschreibungen anfangen: Sonst bekommen wir wieder Verzögerungen, die wir ja schon aus der Vergangenheit kennen und die unsere Industrie gefährden“, so der WAB-Chef. Unter dem Strich dürfe es „auf keinen Fall zu einem erneuten Fadenriss bei Offshore-Aufträgen“ kommen.

Ein ausführliches Interview mit WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer zu den geplanten Ausschreibungen und ein Bericht über die „Windforce 2015“ sind in der Juli-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 74 bis 76 zu lesen.

Häfen: Nach wie vor ambivalente Stimmung in der Branche

Die deutschen Häfen hoffen weiterhin auf neue Aufträge zum Umschlag von Offshore-Komponenten. Für 2016 bis 2019 sind die Voraussetzungen nicht schlecht: Anschließend könnte eine erneute Flaute folgen.

Kaiserhafen Bremerhaven, Archivbild 2013

Kaiserhafen Bremerhaven, Archivbild 2013

Beim Umschlag von Komponenten für die Offshore-Windindustrie ist es ruhig geworden in den deutschen Häfen. Vor einem Jahr hatten viele Standorte die erste Boom-Phase bereits hinter sich und warteten auf Anschlussaufträge. Daran hat sich bis heute trotz zwischenzeitlicher Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und einigen Projekt-Ankündigungen nichts geändert. Von den acht Offshore-Windparks, die damals in deutschen Gewässern im Bau waren, sind vier inzwischen fertig, die anderen vier stehen kurz vor ihrer Fertigstellung. Mit dem Nordsee-Windpark „Gode Wind 1 und 2“ des dänischen Energiekonzerns Dong Energy ist seither nur ein neues Projekt in die Errichtungsphase eingetreten, der Baubeginn für ein weiteres („Sandbank“ von Vattenfall und Stadtwerke München) steht kurz bevor. Für beide wird allerdings Esbjerg als Basishafen fungieren, da die Windturbinen – wie bislang bei den meisten deutschen und europäischen Offshore-Windparks – von Marktführer Siemens kommen und in Dänemark produziert werden. „Momentan haben unsere Häfen höchstens noch Aufträge im Bereich Service und Wartung, die mit dem Aufbau von Windparks verbundenen Dienstleistungen sind praktisch komplett zum Stillstand gekommen“, fasst Andreas Wellbrock, Leiter des Lenkungskreises Offshore-Windenergie beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe, die aktuelle Situation zusammen. „Freundlich gesagt ist die Stimmung gerade ziemlich ambivalent.“
Die Branche beklagt schon seit einiger Zeit, dass die maritime Wirtschaft bisher nicht wie erhofft von den Wertschöpfungspotenzialen der Offshore-Windenergie habe profitieren können. Die Hauptverantwortung dafür liege auf Seiten der Politik, meint Wellbrock. „Wir haben das Vertrauen in die Bundesregierung verloren, dass sie die Energiewende tatsächlich will und einen wirklichen Plan zu deren Umsetzung hat.“ Wann immer die Branche glaube, dass ein Problem gelöst sei und man mit neuem Schwung weitermachen könne, komme die Politik wieder mit einem neuen Thema – so wie jetzt mit der geplanten Ausschreibungspflicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen oder zuvor mit den massiv gekürzten Ausbauzielen für die Zeit nach 2020. „Gerade die Offshore-Windenergie braucht aber endlich langfristige Planungssicherheit. Es ist an der Zeit, dass die Energiewende zur Chefsache gemacht wird.“ Zwar rechnet die Hafenwirtschaft ab dem kommenden Jahr mit einer neuen Auftragswelle, doch aller Voraussicht nach wird diese nur bis einschließlich 2019 anhalten. Anschließend sollen nach dem Willen der Bundesregierung nur noch zwei Offshore-Windparks pro Jahr gebaut werden: Auf lange Sicht sei daher „die Einschätzung eher verhalten“, meint Hans-Peter Zint, Geschäftsführer des Hafenbetreibers Cuxport.

Ein ausführlicher Bericht zu diesem Thema ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 72 bis 74 zu lesen.

Bundeskabinett beschließt EEG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für den Bereich der Offshore-Windenergie heißt das im Wesentlichen, dass die politischen Ausbauziele – wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt – von ursprünglich 10 Gigawatt (GW) installierter Leistung bis 2020 und 25 GW bis 2030 auf nunmehr 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 nach unten korrigiert werden. Das so genannte Stauchungsmodell, nach dem Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird, wird um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Allerdings soll innerhalb dieses Modells die Vergütung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb gehen, um 1,0 ct/kWh gesenkt werden. Nach dem ursprünglichen EEG-Entwurf hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine weitere Degression von 1,0 ct/kWh für das Jahr 2019 vorgesehen: Dieser Passus entfällt jetzt. Auch die von der Offshore-Windbranche scharf kritisierte Deckelung bei der Zuweisung von Netzanschlusskapazitäten auf 6,5 GW bis Ende 2020 ist abgefedert worden. Sofern es zum Erreichen der Ausbauziele erforderlich ist, soll die Bundesnetzagentur nun bis zu 1,2 GW an zusätzlichen Netzkapazitäten vergeben dürfen. Nach Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens soll das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.
Meldung Bundeswirtschaftsministerium
Aktueller EEG-Entwurf

Offshore-Windbranche blickt in ungewisse Zukunft

Der Ausbau der Offshore-Windenergie schreitet voran: In acht Baufeldern der deutschen Nord- und Ostsee werden derzeit Fundamente errichtet und Windkraftanlagen installiert, mehrere hundert Anlagen sollen in diesem und im nächsten Jahr schrittweise ans Netz gehen und dann für sauberen Strom sorgen. Zusammen mit den vier Meereswindparks, die bereits am Netz sind, wird die hierzulande installierte Offshore-Leistung dann rund 3.000 Megawatt (MW) betragen.

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark "Nordsee Ost" gesetzt. Foto: RWE Innogy

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark „Nordsee Ost“ gesetzt. Foto: RWE Innogy

Im internationalen Vergleich hat die hiesige Offshore-Windindustrie gemessen an den angemeldeten Patenten mit Abstand die Technologieführerschaft inne, wie jüngst eine Untersuchung von Germanwind, einer Tochter der Windenergie-Agentur WAB, gezeigt hat. Das sind die guten Nachrichten. Weniger glänzend stellt sich die andere Seite der Medaille dar. Nach monatelangen politischen Diskussionen über die künftigen Rahmenbedingungen sind weitere Investitionen bisher ausgeblieben, der Industrie geht angesichts fehlender Folgeaufträge die Arbeit aus. Mehrere Produzenten von Großkomponenten haben mittlerweile Arbeitsplätze abgebaut oder Kurzarbeit angemeldet, weitere Jobs sind akut in Gefahr.
Dabei hatte es Ende vorigen Jahres noch so ausgesehen, als würde neuer Schwung in die Sache kommen. „Der Knoten ist geplatzt“, hatte WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer im November gesagt, nachdem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier Branchenvertretern in einem persönlichen Gespräch zugesichert hatte, das so genannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängern zu wollen. Das laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für bis Ende 2017 in Betrieb genommene Windkraftanlagen geltende Modell besagt, dass Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird. Im Januar kündigte der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel dann an, die Förderung um ein ct/kWh für 2018 und um ein weiteres ct/kWh für 2019 verringern zu wollen. „Für die EEG-Umlage würde sich daraus nur ein geringer Effekt ergeben, für die Wirtschaftlichkeit eines Offshore-Projekts wäre der Effekt dagegen ganz enorm“, kritisiert Meyer. „Mindestens genauso schlimm ist allerdings, dass in einer Branche, in der internationale Player an Bord sind und in der es um Milliardeninvestitionen geht, offenbar ein Ministerwort nichts zählt.“
War es bisher stets der politische Wille gewesen, die Offshore-Windenergie bis 2020 auf 10.000 MW und bis 2030 auf 25.000 MW auszubauen, hat die jetzige Bundesregierung die Ausbauziele auf 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 zurückgestutzt. Insbesondere das neue Ziel für 2030 ist aus Sicht der Offshore-Branche viel zu wenig ambitioniert, um die Energiewende zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Darüber hinaus kritisieren Unternehmen und Verbände an dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur EEG-Reform neben der geplanten Degression innerhalb des Stauchungsmodells vor allem die vorgesehene Deckelung der durch die Bundesnetzagentur zuweisbaren Netzanbindungskapazitäten auf 6.500 MW bis 2020. Wenn es dabei bleibe, sei selbst das verringerte Ausbauziel nicht zu erreichen, heißt es.
Momentan wird noch intensiv über die Details des neuen Gesetzes diskutiert. Laut Zeitplan der Bundesregierung will das Kabinett am 9. April über den Entwurf entscheiden, um ihn dann zur Beratung an Bundesrat und Bundestag weiterzuleiten. Schon am 1. August soll das neue EEG in Kraft treten. Trotz der aktuellen Schwierigkeiten gibt sich WAB-Chef Meyer optimistisch, dass die Branche mit einem blauen Auge aus der Krise kommt und die Offshore-Industrie demnächst wieder Aufträge verbuchen kann, wenn die Politik jetzt das richtige Umfeld dafür schafft: „Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden auch die Projekte kommen.“

Ein ausführlicher Bericht über die derzeitige Lage in der Offshore-Windbranche mit einem Überblick über alle aktuellen Projekte ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 18 bis 22 zu lesen.

Bundesregierung beschließt gesetzliche Neuregelung der Netzanbindung

Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung am Mittwoch eine gesetzliche Regelung beschlossen, die den ins Stocken geratenen Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen soll. Im Zentrum stehen dabei eine bessere Planbarkeit der Netzanbindung von Meereswindparks sowie eine Haftungsregelung für den Fall, dass Anbindungen zu spät fertig werden oder über längere Zeit ausfallen. Vor allem in der Nordsee kommt es derzeit zu monatelangen Verzögerungen, weil Netzbetreiber Tennet die vereinbarten Anschlussfristen nicht einhalten kann. Künftig sollen die Betreiber von Offshore-Windparks ab dem elften Tag einer Netzstörung eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Die jeweiligen Netzbetreiber – für die Ostsee ist 50Hertz verantwortlich – haften dabei mit bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr: Was darüber hinausgeht, soll bis zu einer Höchstgrenze von 25 Cent pro Kilowattstunde von den Stromverbrauchern bezahlt werden.
Vollständige Pressemitteilung
Vollständiger Gesetzentwurf

Probleme bei der Netzanbindung sollen schnell gelöst werden

Die Anbindung von Windparks an das Stromnetz entwickelt sich immer mehr zum Knackpunkt beim Ausbau der Offshore-Windenergie: Das haben die Diskussionen der vergangenen Monate gezeigt. Schon im November 2011 hatte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, der für die Anbindung in der deutschen Nordsee verantwortlich ist, in einem Brief an die Bundesregierung beklagt, dass allen Beteiligten „personelle, materielle und finanzielle Ressourcen“ für einen rechtzeitigen Anschluss fehlen würden. Verschiedene Investoren hatten daraufhin angekündigt, ihre geplanten Projekte nur dann weiterverfolgen zu wollen, wenn die Unsicherheiten ausgeräumt sind und die Netzanschlüsse rechtzeitig fertig werden.

Eine von Wirtschafts- und Umweltministerium initiierte Arbeitsgruppe „Beschleunigung der Netzanbindung von Offshore-Windparks“ hat seit Anfang des Jahres unter Moderation der Stiftung Offshore-Windenergie Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die jetzt in Berlin vorgestellt worden sind. Im Zentrum stehen dabei Haftungs- und Finanzierungsfragen. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass der Ausgleich möglicher Netzschäden sozialisiert werden solle und dass Windparkinvestoren die durch Verzögerungen des Netzanschlusses entstandenen Verluste ersetzt bekommen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen kündigten an, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Frage der Haftung präsentieren zu wollen. Die Übertragungsnetzbetreiber und Windparkbetreiber müssten allerdings „einen angemessenen Teil des Risikos selbst tragen“, betonte Rösler.

Ein ausführlicher Bericht zum Thema Netzanbindung ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf Seite 29 zu lesen.

Partner der Energiewende diskutieren Zukunft der Offshore-Windenergie

Im Mittelpunkt der Konferenz „Partner der Energiewende – Maritime Wirtschaft und Offshore-Windenergie“ standen am 22. September in Berlin die wirtschaftlichen Chancen und besonderen Herausforderungen der Branche. Zusammen mit der Stiftung Offshore-Windenergie hatten gleich Bundesministerien zu der Veranstaltung eingeladen: das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Verkehrsministerium.

Maritimer Koordinator Hans-Joachim Otto

Maritimer Koordinator Hans-Joachim Otto

Hans-Joachim Otto, Maritimer Koordinator der Bundesregierung, machte deutlich, dass die Bereiche Schiffbau und Schiffindustrie einerseits sowie Offshore-Windenergie andererseits künftig noch stärker miteinander vernetzt werden müssten. Der geplante Ausbau auf 25.000 Megawatt installierte Leistung bis 2030 biete erhebliche Wachstumschancen und Marktpotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierbei habe die Bundesregierung ein Kernanliegen: „Wir erwarten, dass ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung in Deutschland bleibt“, betonte Otto. Kritisiert wurde von den Konferenzteilnehmern die Äußerung von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, dass für den benötigten Ausbau der Häfen allein die Länder zuständig seien. Die Energiewende sei eine nationale Aufgabe, hieß es aus dem Plenum, und damit müsse auch der Bund finanzielle Verantwortung übernehmen. Zu den weiteren Forderungen der Branche gehörten unter anderem ein rascher Ausbau der Übertragungsnetze sowie eine europaweite Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen.

Ein ausführlicher Bericht über die Konferenz ist in der November-Ausgabe 2011 der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 54 bis 56 zu lesen.

Rekordbesucherzahl bei Windstärke-Konferenz

Rund 800 Branchenvertreter haben vom 7. bis zum 9. Juni an der mittlerweile siebten Windstärke-Konferenz in Bremerhaven teilgenommen. Nach Angaben der veranstaltenden Windenergie-Agentur (WAB) hat sich die Veranstaltung damit im Bereich der Offshore-Windenergie zum größten Branchentreff Deutschlands entwickelt.

Ronny Meyer

Ronny Meyer

In seiner Eröffnungsrede betonte WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer (Bild), dass hier eine neue Industrie entstehe, die in den kommenden Jahren zu einer Renaissance der Küsten führen werde. Eine im Rahmen der „Windstärke 11“ durchgeführte Umfrage machte unterdessen deutlich, dass mehr als die Hälfte der Konferenz-Teilnehmer die politischen Ziele der Bundesregierung für unrealistisch hält. Geplant ist nach aktuellem Stand, bis zum Jahr 2020 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 10.000 Megawatt zu installieren. Branchenkenner gehen davon aus, dass der Ausbau der Windenergie auf hoher See erst in einigen Jahren volle Fahrt aufgenommen haben wird.

Ein ausführlicher Text zur Konferenz „Windstärke 11“ ist in der Juli-Ausgabe 2011 der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 58 und 59 zu lesen.