Bundestag beschließt Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

Der wegen der Probleme bei der Netzanbindung ins Stocken geratene Ausbau der Offshore-Windenergie soll mithilfe gesetzlicher Neuregelungen beschleunigt werden: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die lange diskutierte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Demnach haben die Betreiber von Offshore-Windparks künftig einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn der Netzanschluss mehr als elf Tage lang nicht zur Verfügung steht. Die Übertragungsnetzbetreiber haften dafür mit maximal 110 Millionen Euro pro Jahr – der Rest der entstehenden Kosten wird mit bis zu 0,25 Cent pro Kilowattstunde auf die Endverbraucher abgewälzt.
Pressemitteilung des Bundestags
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wichtige Änderungen des EnWG im Überblick

Bundesregierung beschließt gesetzliche Neuregelung der Netzanbindung

Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung am Mittwoch eine gesetzliche Regelung beschlossen, die den ins Stocken geratenen Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen soll. Im Zentrum stehen dabei eine bessere Planbarkeit der Netzanbindung von Meereswindparks sowie eine Haftungsregelung für den Fall, dass Anbindungen zu spät fertig werden oder über längere Zeit ausfallen. Vor allem in der Nordsee kommt es derzeit zu monatelangen Verzögerungen, weil Netzbetreiber Tennet die vereinbarten Anschlussfristen nicht einhalten kann. Künftig sollen die Betreiber von Offshore-Windparks ab dem elften Tag einer Netzstörung eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Die jeweiligen Netzbetreiber – für die Ostsee ist 50Hertz verantwortlich – haften dabei mit bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr: Was darüber hinausgeht, soll bis zu einer Höchstgrenze von 25 Cent pro Kilowattstunde von den Stromverbrauchern bezahlt werden.
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Vollständiger Gesetzentwurf

Bundesminister legen Eckpunkte zur Netzanbindung vor

Für einen Gesetzentwurf zum Netzanschluss von Offshore-Windparks hat es vor der Sommerpause nicht mehr gereicht, doch zumindest auf die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung haben sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier jetzt geeinigt. Einer von zwei wesentlichen Punkten des in Berlin vorgestellten Papiers behandelt die von der Branche geforderte Haftungsregelung: Demnach sollen Betreiber von Windparks bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder längeren Leitungsstörungen ab dem elften Tag einen Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus planen die beiden Bundesminister die Erstellung eines gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplans, der die Errichtung von Netzanbindungen künftig besser miteinander koordinieren soll. Nach der Vorlage der Details im Verlauf des Sommers sollen die Gesetzesänderungen „in kürzester Zeit“ in Kraft treten, heißt es aus Berlin.
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