Paukenschlag bei erster Offshore-Auktion

Mit sinkenden Preisen hatte die Branche gerechnet, aber das hatte wohl niemand erwartet: Bei der ersten deutschen Auktion für die Vergütung von Offshore-Windparks hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gleich drei Gebote von 0,00 ct/kWh bezuschlagt. Der Energieversorger EnBW geht davon aus, dass er sein 900-Megawatt-Projekt „He Dreiht“ komplett subventionslos umsetzen und betreiben kann. Gleiches gilt für die beiden Nordsee-Windparks „OWP West“ (240 MW) und „Borkum Riffgrund West 2“ (240 MW) des dänischen Energiekonzerns Dong Energy, der mit einem Gebot von 6,00 ct/kWh für das Projekt „Gode Wind 3“ (110 MW) darüber hinaus auch den vierten von insgesamt vier Zuschlägen bei der Premieren-Ausschreibung erhalten hat. Damit werden weltweit erstmals Meereswindparks ohne staatliche Förderung gebaut.
„Unser Gebot zeigt, dass die Marktintegration der Offshore-Technologie bis Mitte des nächsten Jahrzehnts möglich ist und Offshore-Wind wesentlich dazu beitragen kann, dass Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erfüllt“, betonte EnBW-Vorstandsvorsitzender Frank Mastiaux bei der Bekanntgabe des Auktionsergebnisses. Mit einer geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2025 werde das Projekt von der rasch fortschreitenden Technologieentwicklung und weiterer Professionalisierung in der Windenergiebranche profitieren. Darüber hinaus ergäben sich wichtige Synergie- und damit Kostensenkungseffekte durch die räumliche Nähe zu zwei weiteren EnBW-Windparks in der Nordsee, „Hohe See“ und „Albatros“.
Dong Energy hatte sich nach eigenen Angaben mit sechs Projekten an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt. Vorbehaltlich der finalen Investitionsentscheidung ist die Fertigstellung der drei nun bezuschlagten Windparks für 2024 geplant. Bei der Preiskalkulation ist das Unternehmen unter anderem von deutlich größeren Turbinen ausgegangen, die laut Dong bis dahin über eine Leistung von bis zu 15 MW pro Anlage verfügen könnten.
Die BNetzA hat damit bei einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh eine Gesamtkapazität von 1490 MW vergeben. Ausgeschrieben waren 1550 MW. Bei der nächsten Auktion im kommenden Jahr wird das Ausschreibungsvolumen dann 1610 MW betragen, mindestens 500 MW davon müssen laut Windenergie-auf-See-Gesetz auf die Ostsee entfallen. „Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, kommentierte BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Es ist allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.“
Pressemitteilung EnBW
Pressemitteilung Dong Energy
Pressemitteilung Bundesnetzagentur

Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.