Drei, zwei, eins – meins?

Wer mit der geringsten Einspeisevergütung auskommt, erhält den Zuschlag: Das gilt jetzt auch beim Bau von Offshore-Windparks. In Kürze wird die Branche erfahren, welche Bieter bei der ersten Auktionsrunde den Zuschlag bekommen – und zu welchem Preis.

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Quelle: Stiftung Offshore-Windenergie

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft, das die weitere Entwicklung und Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland regelt und laut dem die Höhe der Vergütung künftig über Auktionen bestimmt wird. Vier Wochen später gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt: Teilnehmen können ausschließlich die Entwickler so genannter „bestehender Projekte“ – das sind solche Offshore-Windparks, die vor dem 1. August 2016 entweder schon über eine Genehmigung verfügten oder bereits erörtert wurden und die im Küstenmeer oder in den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) definierten Clustern der Zonen 1 und 2 liegen. Als Frist für die Abgabe der Gebote wurde der 3. April festgesetzt, als Höchstwert für die Vergütung zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Bundesregierung erwartet von der Umstellung auf das Ausschreibungssystem eine weitere Kostensenkung der Offshore-Windenergie, und allem Anschein nach liegt sie damit richtig. Nach dem bis Ende 2016 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird Strom aus Offshore-Windparks, die bis Ende 2020 den Betrieb aufnehmen, je nach gewähltem Modell mit bis zu 15,4 ct/kWh für zwölf Jahre oder bis zu 19,4 ct/kWh für acht Jahre vergütet. Bei Auktionen in den Niederlanden und in Dänemark haben die Energiekonzerne Dong Energy und Vattenfall zuletzt für Gebote von 7,27 ct/kWh beziehungsweise 4,99 ct/kWh Zuschläge erhalten. Zwar sind die Bedingungen nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar, weil die Meereswindparks hier zumeist weiter entfernt von der Küste entstehen und die Betreiber zusätzlich zu den Windkraftanlagen auch die parkinterne Umspannplattform finanzieren müssen. Dem Vernehmen nach rechnet die Branche aber auch hier mit Geboten im einstelligen Cent-Bereich. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir am Ende bei sechs bis acht Cent pro Kilowattstunde landen“, meint Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB.
Doch die Kalkulation ist mit Risiken verbunden, denn die ersten beiden Ausschreibungen (eine weitere folgt zum 1. April 2018) beziehen sich aufgrund des langen Planungsvorlaufs auf Offshore-Windparks, die zwischen 2021 und 2025 den Betrieb aufnehmen werden. „Letztlich ist das eine Wette auf die Zukunft, denn die Bieter müssen jetzt schon abschätzen, zu welchem Preis sie in fünf bis acht Jahren ihre Komponenten und Dienstleistungen einkaufen“, sagt Wellbrock. Das WindSeeG als Bestandteil des neuen EEG hält er daher für mittelstandsfeindlich: Die mit der Kalkulation verbundenen Risiken seien von großen Konzernen leichter zu tragen als von kleineren Unternehmen. „Die Zeit der Pioniere ist vorbei“, so der WAB-Chef. Wie der Rest der Branche kritisiert auch er nach wie vor die Kürzung der Ausbauziele auf 15.000 Megawatt (MW) bis 2030. „Um die niedrigen Preise tatsächlich auch erreichen zu können, brauchen wir Skaleneffekte und ein entsprechendes Ausbauvolumen.“ Die Offshore-Branche hoffe daher, dass es nach der Bundestagswahl noch einmal eine neue Diskussion um die Ausbauziele geben werde.
Aktuell sind in der deutschen Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Kapazität von rund 4.000 MW bereits am Netz, einige weitere Parks werden derzeit gebaut. Der von der Bundesregierung geplante Ausbau auf 6.500 MW bis 2020 wird nach jetzigem Stand aller Voraussicht nach übertroffen: Es gibt zudem mehrere genehmigte Projekte mit alten Netzanbindungszusagen, bei denen die finale Investitionsentscheidung bereits getroffen wurde oder unmittelbar bevorsteht, sodass bis zum Auslaufen der fixen EEG-Vergütung Ende 2020 eine installierte Leistung von rund 7.700 MW erwartet wird. Für alle Meereswindparks, die ab 2021 ans Netz gehen, wird die Vergütungshöhe dann über Ausschreibungen bestimmt. Ein weiterer schon jetzt festgelegter Systemwechsel betrifft Projekte für die Zeit ab 2026: Wer dann einen Offshore-Windpark errichten möchte, bietet im sogenannten zentralen Modell auf Flächen, die das BSH bis dahin voruntersucht haben wird.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 84 bis 86 zu lesen.

Vattenfall und Stadtwerke München bauen Offshore-Windpark „Sandbank“

Nur eine gute Woche nach Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommt aus der Offshore-Windbranche ein erstes positives Signal: Energieversorger Vattenfall und Stadtwerke München (SWM) haben verkündet, dass sie die finale Investitionsentscheidung für den Bau des Offshore-Windparks „Sandbank“ getroffen haben. Das Investitionsvolumen belaufe sich auf rund 1,2 Milliarden Euro, heißt es in einer Mitteilung. Geplanter Baubeginn ist demnach im kommenden Jahr. Errichtet werden sollen 72 Siemens-Windkraftanlagen der 4-Megawatt-Klasse, wodurch der Windpark über eine installierte Gesamtleistung von 288 Megawatt (MW) verfügen wird. Nach dem 288-MW-Windpark „DanTysk“, der aktuell errichtet wird, ist „Sandbank“ bereits das zweite gemeinsame Offshore-Projekt von Vattenfall und SWM in der deutschen Nordsee.
Vollständige Pressemitteilung

Bundeskabinett beschließt EEG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für den Bereich der Offshore-Windenergie heißt das im Wesentlichen, dass die politischen Ausbauziele – wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt – von ursprünglich 10 Gigawatt (GW) installierter Leistung bis 2020 und 25 GW bis 2030 auf nunmehr 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 nach unten korrigiert werden. Das so genannte Stauchungsmodell, nach dem Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird, wird um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Allerdings soll innerhalb dieses Modells die Vergütung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb gehen, um 1,0 ct/kWh gesenkt werden. Nach dem ursprünglichen EEG-Entwurf hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine weitere Degression von 1,0 ct/kWh für das Jahr 2019 vorgesehen: Dieser Passus entfällt jetzt. Auch die von der Offshore-Windbranche scharf kritisierte Deckelung bei der Zuweisung von Netzanschlusskapazitäten auf 6,5 GW bis Ende 2020 ist abgefedert worden. Sofern es zum Erreichen der Ausbauziele erforderlich ist, soll die Bundesnetzagentur nun bis zu 1,2 GW an zusätzlichen Netzkapazitäten vergeben dürfen. Nach Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens soll das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.
Meldung Bundeswirtschaftsministerium
Aktueller EEG-Entwurf

Offshore-Windbranche blickt in ungewisse Zukunft

Der Ausbau der Offshore-Windenergie schreitet voran: In acht Baufeldern der deutschen Nord- und Ostsee werden derzeit Fundamente errichtet und Windkraftanlagen installiert, mehrere hundert Anlagen sollen in diesem und im nächsten Jahr schrittweise ans Netz gehen und dann für sauberen Strom sorgen. Zusammen mit den vier Meereswindparks, die bereits am Netz sind, wird die hierzulande installierte Offshore-Leistung dann rund 3.000 Megawatt (MW) betragen.

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark "Nordsee Ost" gesetzt. Foto: RWE Innogy

RWE Innogy hat mittlerweile alle Fundamente im Offshore-Windpark „Nordsee Ost“ gesetzt. Foto: RWE Innogy

Im internationalen Vergleich hat die hiesige Offshore-Windindustrie gemessen an den angemeldeten Patenten mit Abstand die Technologieführerschaft inne, wie jüngst eine Untersuchung von Germanwind, einer Tochter der Windenergie-Agentur WAB, gezeigt hat. Das sind die guten Nachrichten. Weniger glänzend stellt sich die andere Seite der Medaille dar. Nach monatelangen politischen Diskussionen über die künftigen Rahmenbedingungen sind weitere Investitionen bisher ausgeblieben, der Industrie geht angesichts fehlender Folgeaufträge die Arbeit aus. Mehrere Produzenten von Großkomponenten haben mittlerweile Arbeitsplätze abgebaut oder Kurzarbeit angemeldet, weitere Jobs sind akut in Gefahr.
Dabei hatte es Ende vorigen Jahres noch so ausgesehen, als würde neuer Schwung in die Sache kommen. „Der Knoten ist geplatzt“, hatte WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer im November gesagt, nachdem der damalige Bundesumweltminister Peter Altmaier Branchenvertretern in einem persönlichen Gespräch zugesichert hatte, das so genannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängern zu wollen. Das laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für bis Ende 2017 in Betrieb genommene Windkraftanlagen geltende Modell besagt, dass Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird. Im Januar kündigte der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel dann an, die Förderung um ein ct/kWh für 2018 und um ein weiteres ct/kWh für 2019 verringern zu wollen. „Für die EEG-Umlage würde sich daraus nur ein geringer Effekt ergeben, für die Wirtschaftlichkeit eines Offshore-Projekts wäre der Effekt dagegen ganz enorm“, kritisiert Meyer. „Mindestens genauso schlimm ist allerdings, dass in einer Branche, in der internationale Player an Bord sind und in der es um Milliardeninvestitionen geht, offenbar ein Ministerwort nichts zählt.“
War es bisher stets der politische Wille gewesen, die Offshore-Windenergie bis 2020 auf 10.000 MW und bis 2030 auf 25.000 MW auszubauen, hat die jetzige Bundesregierung die Ausbauziele auf 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 zurückgestutzt. Insbesondere das neue Ziel für 2030 ist aus Sicht der Offshore-Branche viel zu wenig ambitioniert, um die Energiewende zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Darüber hinaus kritisieren Unternehmen und Verbände an dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur EEG-Reform neben der geplanten Degression innerhalb des Stauchungsmodells vor allem die vorgesehene Deckelung der durch die Bundesnetzagentur zuweisbaren Netzanbindungskapazitäten auf 6.500 MW bis 2020. Wenn es dabei bleibe, sei selbst das verringerte Ausbauziel nicht zu erreichen, heißt es.
Momentan wird noch intensiv über die Details des neuen Gesetzes diskutiert. Laut Zeitplan der Bundesregierung will das Kabinett am 9. April über den Entwurf entscheiden, um ihn dann zur Beratung an Bundesrat und Bundestag weiterzuleiten. Schon am 1. August soll das neue EEG in Kraft treten. Trotz der aktuellen Schwierigkeiten gibt sich WAB-Chef Meyer optimistisch, dass die Branche mit einem blauen Auge aus der Krise kommt und die Offshore-Industrie demnächst wieder Aufträge verbuchen kann, wenn die Politik jetzt das richtige Umfeld dafür schafft: „Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden auch die Projekte kommen.“

Ein ausführlicher Bericht über die derzeitige Lage in der Offshore-Windbranche mit einem Überblick über alle aktuellen Projekte ist in der April-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 18 bis 22 zu lesen.

Branchenvertreter fürchten den Verlust weiterer Arbeitsplätze

Die deutsche Offshore-Windindustrie steht vor einer ungewissen Zukunft. Nachdem die erste Ausbaustufe mittlerweile erfolgreich angelaufen ist und in der Nordsee aktuell sieben Meereswindparks zeitgleich gebaut werden, bleiben die dringend benötigten Folgeaufträge aus.

Tripod-Fundamente auf der ABC-Halbinsel in Bremerhaven

Tripod-Fundamente auf der ABC-Halbinsel in Bremerhaven

Erst die Probleme und Verzögerungen bei der Netzanbindung, jetzt die Diskussionen um eine „Strompreisbremse“ und die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Schon seit geraumer Zeit haben sich potenzielle Investoren im Bereich der Offshore-Windenergie mit schwer kalkulierbaren Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, die in der Folge zu einem weitgehenden Investitionsstopp geführt haben. Bei Summen von zum Teil weit mehr als einer Milliarde Euro pro Windpark und Zeiträumen von mehreren Jahren zwischen Investitionsentscheidung und ersten Stromeinspeisungen braucht es langfristige Planungssicherheit, doch die ist momentan nicht zuletzt wegen der jüngsten politischen Störfeuer nicht gegeben. „Eigentlich müssten jetzt dringend die Projekte für die Zeit nach 2017 eingestielt werden“, meint Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie. „Aber so lange nicht klar ist, welche Förderbedingungen dann herrschen, wird kein Investor eine so weitreichende Entscheidung treffen können.“ Für viele Unternehmen, die vom weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie abhängig sind, hat das Ausbleiben der dringend benötigten Folgeaufträge bereits schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen. Allein durch die Insolvenzen der Fundamente-Hersteller Siag Nordseewerke und Cuxhaven Steel Construction sind zuletzt mehrere hundert Arbeitsplätze verlorengegangen. Zahlreiche weitere sind akut in Gefahr: So hat mit Weserwind gerade ein weiterer Produzent von Gründungsstrukturen angekündigt, sich aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Jahr von Mitarbeitern trennen zu müssen.

Ein ausführlicher Bericht zur aktuellen Lage der Offshore-Windindustrie in Deutschland ist in der Juni-Ausgabe des Fachmagazins „neue energie“ auf den Seiten 68 und 69 zu lesen.