Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für den Bereich der Offshore-Windenergie heißt das im Wesentlichen, dass die politischen Ausbauziele – wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt – von ursprünglich 10 Gigawatt (GW) installierter Leistung bis 2020 und 25 GW bis 2030 auf nunmehr 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 nach unten korrigiert werden. Das so genannte Stauchungsmodell, nach dem Windparkbetreiber in den ersten acht Jahren von einer erhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (kWh) profitieren können, die anschließend auf 3,5 ct/kWh abgesenkt wird, wird um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Allerdings soll innerhalb dieses Modells die Vergütung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2018 in Betrieb gehen, um 1,0 ct/kWh gesenkt werden. Nach dem ursprünglichen EEG-Entwurf hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine weitere Degression von 1,0 ct/kWh für das Jahr 2019 vorgesehen: Dieser Passus entfällt jetzt. Auch die von der Offshore-Windbranche scharf kritisierte Deckelung bei der Zuweisung von Netzanschlusskapazitäten auf 6,5 GW bis Ende 2020 ist abgefedert worden. Sofern es zum Erreichen der Ausbauziele erforderlich ist, soll die Bundesnetzagentur nun bis zu 1,2 GW an zusätzlichen Netzkapazitäten vergeben dürfen. Nach Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens soll das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.
Meldung Bundeswirtschaftsministerium
Aktueller EEG-Entwurf