Für einen Gesetzentwurf zum Netzanschluss von Offshore-Windparks hat es vor der Sommerpause nicht mehr gereicht, doch zumindest auf die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung haben sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier jetzt geeinigt. Einer von zwei wesentlichen Punkten des in Berlin vorgestellten Papiers behandelt die von der Branche geforderte Haftungsregelung: Demnach sollen Betreiber von Windparks bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder längeren Leitungsstörungen ab dem elften Tag einen Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus planen die beiden Bundesminister die Erstellung eines gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplans, der die Errichtung von Netzanbindungen künftig besser miteinander koordinieren soll. Nach der Vorlage der Details im Verlauf des Sommers sollen die Gesetzesänderungen „in kürzester Zeit“ in Kraft treten, heißt es aus Berlin.
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Probleme bei der Netzanbindung sollen schnell gelöst werden
Die Anbindung von Windparks an das Stromnetz entwickelt sich immer mehr zum Knackpunkt beim Ausbau der Offshore-Windenergie: Das haben die Diskussionen der vergangenen Monate gezeigt. Schon im November 2011 hatte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, der für die Anbindung in der deutschen Nordsee verantwortlich ist, in einem Brief an die Bundesregierung beklagt, dass allen Beteiligten „personelle, materielle und finanzielle Ressourcen“ für einen rechtzeitigen Anschluss fehlen würden. Verschiedene Investoren hatten daraufhin angekündigt, ihre geplanten Projekte nur dann weiterverfolgen zu wollen, wenn die Unsicherheiten ausgeräumt sind und die Netzanschlüsse rechtzeitig fertig werden.
Eine von Wirtschafts- und Umweltministerium initiierte Arbeitsgruppe „Beschleunigung der Netzanbindung von Offshore-Windparks“ hat seit Anfang des Jahres unter Moderation der Stiftung Offshore-Windenergie Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die jetzt in Berlin vorgestellt worden sind. Im Zentrum stehen dabei Haftungs- und Finanzierungsfragen. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass der Ausgleich möglicher Netzschäden sozialisiert werden solle und dass Windparkinvestoren die durch Verzögerungen des Netzanschlusses entstandenen Verluste ersetzt bekommen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen kündigten an, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Frage der Haftung präsentieren zu wollen. Die Übertragungsnetzbetreiber und Windparkbetreiber müssten allerdings „einen angemessenen Teil des Risikos selbst tragen“, betonte Rösler.
Ein ausführlicher Bericht zum Thema Netzanbindung ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf Seite 29 zu lesen.