Bundesregierung beschließt gesetzliche Neuregelung der Netzanbindung

Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung am Mittwoch eine gesetzliche Regelung beschlossen, die den ins Stocken geratenen Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen soll. Im Zentrum stehen dabei eine bessere Planbarkeit der Netzanbindung von Meereswindparks sowie eine Haftungsregelung für den Fall, dass Anbindungen zu spät fertig werden oder über längere Zeit ausfallen. Vor allem in der Nordsee kommt es derzeit zu monatelangen Verzögerungen, weil Netzbetreiber Tennet die vereinbarten Anschlussfristen nicht einhalten kann. Künftig sollen die Betreiber von Offshore-Windparks ab dem elften Tag einer Netzstörung eine Entschädigung in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Die jeweiligen Netzbetreiber – für die Ostsee ist 50Hertz verantwortlich – haften dabei mit bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr: Was darüber hinausgeht, soll bis zu einer Höchstgrenze von 25 Cent pro Kilowattstunde von den Stromverbrauchern bezahlt werden.
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