Beim Ausbau der Offshore-Windenergie kommt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) künftig eine noch zentralere Rolle zu als bisher schon. Das seit Anfang des Jahres geltende Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass die Fördersätze für auf See erzeugten Strom jetzt auch in Deutschland in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren am Markt ermittelt werden. Das BSH soll für die Auktionen nach 2020 einen Flächenentwicklungsplan erstellen und geeignete Flächen voruntersuchen, auf die die Ausschreibungsteilnehmer dann bieten.
Um diese zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren anfallenden neuen Aufgaben bewältigen zu können, wird die Behörde in den kommenden anderthalb Jahre 35 neue Mitarbeiter einstellen. Insgesamt beschäftigt sie derzeit rund 850 Mitarbeiter – darunter etwa 45, die sich mit Offshore-Windenergie befassen. „Wir werden uns neu strukturieren“, kündigt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz nun an. „Durch den Umfang der neuen Aufgaben ist es jetzt an der Zeit, eine eigene Abteilung zu gründen.“ Angesichts der anstehenden Veränderungen nehme sie die Stimmung innerhalb der Behörde als positiv wahr: „Wir haben schon so viel Energie in die Offshore-Windenergie gesteckt, und das gibt noch einmal neuen Schwung.“ Das BSH werde die neue Abteilung so integrieren und aufbauen, dass andere Bereiche möglichst wenig gestört werden. Kritische Worte findet die Behördenchefin dafür, dass sich die Offshore-Windbranche erneut mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss. „Ein Systemwechsel bedeutet für die Wirtschaft immer den Verlust von Planungssicherheit, und das ist generell ein Problem. Deshalb wünscht man sich, dass ein Gesetz mal etwas länger hält, sonst kann die Wirtschaft nicht damit arbeiten.“
Ein ausführliches Interview mit BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz ist in der Mai-Ausgabe der „Hansa“ (International Marititime Journal) auf den Seiten 90 und 91 zu lesen.