Offshore-Branche fordert Verbesserungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Bundestag über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 sowie das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschließen. Die deutsche Offshore-Windbranche hofft, dass die Parlamentarier im Vergleich zum vorliegenden Gesetzesentwurf noch Änderungen durchsetzen werden.

Andreas Wellbrock

Andreas Wellbrock

Beim jährlichen Branchentreff „Windforce“ im Juni waren das EEG 2016 und das WindSeeG die behrrschenden Themen. „Wir sind mit der Novelle des EEG nicht zufrieden“, machte Andreas Wellbrock, Geschäftsführer der veranstaltenden Windenergie-Agentur WAB, bei der Konferenz in Bremen deutlich. Die Offshore-Windbranche sei mittlerweile den Kinderschuhen entwachsen und befinde sich mitten in der Industrialisierung, so Wellbrock. Das Fundament für eine künftig erfolgreiche Industriepolitik seien verlässliche Rahmenbedingungen, die einen signifikanten Zubau in heimischen Gewässern ermöglichten. Nach seiner Auffassung und der eines Großteils der Branche ist das neue WindSeeG jedoch wenig geeignet, dies zu leisten. Was die WAB stattdessen für erforderlich hält, hat sie in fünf Kernpunkten auf einer überdimensionalen Postkarte notiert, die während der „Windforce“ zum Unterschreiben bereitstand und im Anschluss an Minister Gabriel überbracht werden sollte:
1.) Der jährliche Ausbaukorridor soll durchschnittlich mindestens 900 Megawatt (MW) betragen, was etwa zwei Offshore-Windparks sowie der Leistungsfähigkeit einer Konverterplattform entspricht. Nach aktuellem Gesetzesentwurf sind lediglich 730 MW pro Jahr vorgesehen.
2.) Die beiden für Offshore-Projekte von 2021 bis 2024 vorgesehenen Ausschreibungsrunden für bereits genehmigte oder in der Planung weit fortgeschrittene Windparks sollen nach jetzigem Stand schon im kommenden Jahr stattfinden. Die Branche fordert hier eine zeitliche Entzerrung und schlägt für die zweite Ausschreibung das Jahr 2019 vor, damit technologische Entwicklungen berücksichtigt und so Kostensenkungen ermöglicht werden können.
3.) Damit die Akteursvielfalt erhalten bleibt und sich auch der Mittelstand weiterhin am Wettbewerb beteiligen kann, sollen die Bieterbürgschaften auf 30 Millionen Euro pro Windpark begrenzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit vor, dass Bieter im Übergangssystem 200 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung und für Projekte ab 2025 sogar 350 Euro pro kW an Sicherheiten zu hinterlegen haben, was bei einem 400-MW-Windpark 140 Millionen Euro wären.
4.) Nach Ansicht der Offshore-Branche sollte sich die Bundesregierung nicht schon jetzt für Projekte ab 2025 auf das so genannte zentrale Modell festlegen, laut dem die Bieter um die Errichtung eines Windparks auf einer staatlich voruntersuchten Fläche konkurrieren. Stattdessen solle man zunächst die Erfahrungen aus dem Übergangssystem abwarten, heißt es.
5.) Zu guter Letzt wird ein schnellerer Ausbau des Stromnetzes in Deutschland gefordert, was durch eine Bündelung der Kompetenzen beim Bund und eine Entmonopolisierung der Netzbetreiber zu erreichen sei.

Ein ausführlicher Bericht über das EEG 2016 und das WindSeeG ist in der Juni-Ausgabe der „Hansa“ (International Maritime Journal) auf den Seiten 70 und 71 zu lesen, ein Artikel über die „Windforce“-Konferenz folgt in der Juli-Ausgabe auf den Seiten 78 und 79.