Bundesminister legen Eckpunkte zur Netzanbindung vor

Für einen Gesetzentwurf zum Netzanschluss von Offshore-Windparks hat es vor der Sommerpause nicht mehr gereicht, doch zumindest auf die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung haben sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Peter Altmaier jetzt geeinigt. Einer von zwei wesentlichen Punkten des in Berlin vorgestellten Papiers behandelt die von der Branche geforderte Haftungsregelung: Demnach sollen Betreiber von Windparks bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder längeren Leitungsstörungen ab dem elften Tag einen Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus planen die beiden Bundesminister die Erstellung eines gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplans, der die Errichtung von Netzanbindungen künftig besser miteinander koordinieren soll. Nach der Vorlage der Details im Verlauf des Sommers sollen die Gesetzesänderungen „in kürzester Zeit“ in Kraft treten, heißt es aus Berlin.
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