wpd reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der Bremer Projektierer und Betreiber von Windparks wpd hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungesbeschwerde gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) eingereicht. Im Zentrum der Beschwerde steht der 2013 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigte Nordsee-Windpark „Kaikas“, der nach wpd-Angaben als einziges genehmigtes deutsches Offshore-Projekt durch das WindSeeG von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Grundgesetz-Artikel 3, 12 und 14). Man habe über Jahre auf die damals gültige Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit vielen Anreizen zur Projektentwicklung angehalten habe, sagt Achim Berge Olsen, Geschäftsführer der wpd offshore GmbH. „Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben.“
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